Mit dem Entwurf eines neuen Kärntner Bestattungsgesetzes hat sich die Landesregierung einen schweren Konflikt mit der Ärztekammer eingehandelt. Im Mittelpunkt steht die Absicht, Notärzte als „Vorbeschauer“ heranzuziehen. Damit soll der nicht mehr wegzuleugnende Mangel an amtlich beeideten Totenbeschauern, zumeist sind das praktische Ärzte, kaschiert werden.