An dieses Feierabendbier im Mai wird ein 23-jähriger Arbeiter aus Friesach noch öfters denken. Letztlich wird er aber froh sein, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist. Am Freitag musste sich der unbescholtene Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Eigentlich wollte er an jenem Abend nicht mehr mit dem Auto fahren, erzählt der Mann. „Drei große Bier“ hatte er intus, als der Anruf kam. Seine Freunde wollten noch zu einem anderen Gasthaus fahren. „Ich dachte, ich hatte nicht so viel“, sagt er. „Haben die anderen gewusst, dass Sie schon getrunken haben?“, will Richter Matthias Polak wissen. „Die waren selber rauschig“, entgegnet der Angeklagte.