Aus dem Lehrverhältnis entstehen Rechte und Pflichten. Die Pflicht des Lehrlings ist es, sich zu bemühen, alle notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für den Lehrberuf notwendig sind. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule ist ebenfalls verpflichtend und vermittelt theoretisches Wissen.