Das Landesgericht Klagenfurt hat eine Autovermietung eingebremst. „Das Unternehmen klagte eine Kundin nach einem Unfall mit Blechschaden auf 10.000 Euro.“ Das Problem: Nach dem Unfall wurde nicht unverzüglich die Polizei verständigt, sondern erst am nächsten Tag. „Die Autovermietung argumentierte, der Fahrer hätte nach dem Unfall sofort die Polizei rufen müssen“, erklärt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Doch Zivilrichterin Laura Rausch sah das anders: Die Polizei wurde zehn Stunden nach dem Unfall informiert, das sei im konkreten Fall völlig ausreichend. Vor allem, weil es sich „nur“ um einen Blechschaden handelte – und die Beweisaufnahme zehn Stunden später genauso durchgeführt werden kann. „Es war nicht grob fahrlässig, dass die Polizei erst nach zehn Stunden informiert wurde,“ entschied die Richterin.