Die private Braunbärenhaltung, die in Österreich bisher unter gewissen Auflagen möglich war, ist nun verboten, berichtete die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" am Dienstag. Die zuständige FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein hatte der NGO die entsprechende Gesetzesänderung bei einem Treffen im Vorjahr zugesagt, nun wurde die entsprechende Verordnung geändert.

Während die Haltung von gefährlichen Wildtieren, darunter auch Großbären, durch Private nach der 2. Tierhaltungsverordnung zwar generell verboten ist, waren die Braunbären davon bis vor Kurzem ausgenommen. Diese Ausnahme wurde jetzt aus Paragraf 9 Z 12 der 2. Tierhaltungsverordnung gestrichen.

Aktuell waren "Vier Pfoten" keine Fälle von privaten Braunbär-Haltungen in Österreich bekannt, doch in der Vergangenheit wurden auch hierzulande Bären aus ungeeigneten Haltungsbedingungen gerettet. Braunbären sind eine höchst anspruchsvolle und auch potenziell gefährliche Art, so die NGO. "Es sind Wildtiere, daher sollten sie ausschließlich von lizenzierten, zoologischen Einrichtungen gehalten werden dürfen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass eine artgemäße Haltung gewährleistet ist", sagte Kampagnenleiterin Martina Pluda.