Tierschutz-Vereine wie Vier Pfoten oder SOS Katze begrüßen die geänderten Bestimmungen und sehen sich in ihrer jahrelangen Tierschutz-Arbeit bestätigt: Ab 1. April 2016 wird die gesetzliche Kastrationspflicht auch auf Katzen in bäuerlicher Haltung ausgeweitet. Außerdem gilt ab diesem Datum ein Verbot von Kaufbörsen mit Wildtieren wie Spinnen, Schlangen oder Papageien. Die Tierschutzorganisationen fordert diese Maßnahmen seit Jahren. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hat sie nun erwirkt.

"Schon lange zugesichert"

Ein Katzenpaar, das zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommt, von dem pro Wurf drei Kätzchen überleben, hat in über 10 Jahren für eine Nachkommenschaft von über 80 Millionen Katzen gesorgt
Ein Katzenpaar, das zweimal pro Jahr Nachwuchs bekommt, von dem pro Wurf drei Kätzchen überleben, hat in über 10 Jahren für eine Nachkommenschaft von über 80 Millionen Katzen gesorgt © SOS Katze

"Es wurde höchste Zeit. Dieser Schritt wurde uns schon seit Jahren immer und immer wieder versprochen", sagt Andrea Simon vom Verein SOS Katze in der Steiermark, die die neue Verordnung sehr begrüßt. Es ginge auch darum, dass viele Bauern die Kastration der Katzen verweigert hätten, "obwohl wir die Kosten getragen hätten und die Katzen abgemagert und schwer krank waren." Viele von ihnen würden im Tierheim landen, schlussendlich bei Tierschutz-Vereinen, und dort anderen Katzen den Platz "wegnehmen". Und Katzen vermehren sich förmlich explosionsartig, wie die Grafik von SOS Katze zeigt.

Ein Katzenpaar, das zwei mal pro Jahr Nachwuchs bekommt, von dem pro Wurf drei Kätzchen überleben, hat in über 10 Jahren für eine Nachkommenschaft von über 80 Millionen Katzen gesorgt! Kurz gesagt: Katzen vermehren sich rasend schnell. Simon: "Die Folge: Es kann für diese große Anzahl an Katzen nie genügend gute Lebensplätze, sei es als Streuner- oder als Hauskatze, geben – Katzenleid ist die traurige Folge und in Österreich Realität."

Kastrationspflicht für Bauernkatzen

Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung". Dieser Begriff wurde nun gestrichen, es sind nur mehr Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.
Die Kastrationspflicht auch für Katzen in bäuerlicher Haltung war ebenfalls eine langjährige Forderung, denn nur dadurch kann die Streunerkatzenpopulation nachhaltig unter Kontrolle gebracht werden. Natürlich gäbe es auch Bauern, die vorbildlich mit ihren Katzen umgingen, "doch wir werden eben dort zu Hilfe gerufen, wo das nicht der Fall ist", so Simon.

Tierheim oder brutal getötet

"Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden getötet", berichtete Oberhauser. "Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern", sagte sie weiter. Durch die Kastrationspflicht für Katzen in bäuerlicher Haltung soll die Streunerkatzenpopulation nachhaltig und auf humane Weise unter Kontrolle gebracht werden. Vier Pfoten will diesem Thema eine eigene österreichweite Info-Kampagne widmen.

"Hoppalawürfe"

Ebenfalls ein Erfolg: In dem im vergangenen Jahr zur Begutachtung vorgelegten Entwurf zur Verordnungsänderung sollten so genannte unbeabsichtigte "Hoppalawürfe" bei Hunden und Katzen in Privathaltung von der Meldepflicht der Zucht ausgenommen werden. Dieser Punkt war von vielen sehr kritisch hinterfragt und abgelehnt worden. Denn diese Ausnahme könnte zu Missbrauch und Verwässerung der Meldepflicht führen. Indra Kley: "Dies würde der illegalen Zucht und somit dem Welpenhandel Vorschub leisten und ein Schlupfloch für dubiose Machenschaften liefern."

Verbot von Wildtier-Börsen

"Das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von exotischen Heimtieren", sagt Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von Vier Pfoten. "Gerade auf Kaufbörsen wie etwa auf der beliebten "Exotica" kommt es zu Spontankäufen uninformierter Kunden. Diese Börsen klären viel zu wenig über die speziellen Bedürfnisse der Tiere auf." Mit Undercover-Recherchen, die Vier Pfoten seit Jahren auf diesen Börsen durchführt, konnten entsprechende Missstände - wie mangelhafte Verkaufsgespräche und schlechte Haltungsbedingungen vor Ort - aufgedeckt werden. Erlaubt bleibt der Kauf von Wildtieren in Fachhandlungen, wo man sich über die Bedürfnisse der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen.