
Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, einstiger Hauptangeklagter im Wiener Neustädter Prozess, darf die Republik auf Schadenersatz klagen. Laut dem "Standard" (Samstagausgabe) liegt jetzt ein Urteil des OGH in der Frage vor. Die Klage war zunächst wegen Verjährung abgewiesen worden. Dagegen hatte der Tierschützer Rechtsmittel eingewendet.
Balluch fordert laut der Wiener Tageszeitung 580.716,17 Euro Schadenersatz. Gegen Balluch und andere Tierschützer waren wegen ihrer Aktivitäten im Jahr 2006 Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete.
2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.
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06.10.2015 um 15:29 Uhr
Tierquälerei
Tiere sind Lebewesen genau wie Menschen. Sie empfinden Schmerz und Gefühle wie z.B. Angst. Trotzdem werden Schweine, Rinder, Hühner usw. von Menschen wie Produkte oder Waren behandelt. Wir sperren sie ein, halten sie teilweise unter den schlimmsten Bedingungen, mästen und töten sie, um sie dann zu essen.
03.10.2015 um 14:16 Uhr
Unfassbar was hier die Justiz sanktionslos aufführt!
Man mag das Vorgehen der Tierschützer mögen oder nicht; Tatsache ist aber, das unser Strafverfahren eine massive Schieflage aufweist. In der Praxis muss der Verteidiger gegen
1. die Polizei als Ermittler
2. die Staatsanwaltschaft (StA) als Ankläger
3. den Sachverständigen (SV) der StA
4. das Gericht, das den SV der StA immer zum gerichtlichen SV bestellt,
ankämpfen.
Privatsachverständige des Angeklagten werden hingegen
nicht zugelassen. Im Schöffen- und Geschworenengericht gibt es auch nur eine Tatsacheninstanz, weshalb die vom Gericht getroffenen Feststellungen de facto nicht bekämpft werden können. Auch ist die freie richterliche Beweiswürdigung einer objektiven Überprüfung gar nicht zugänglich.
Kommt es dann zu Freisprüchen oder Fehlurteilen werden diese als Einzelfälle abgetan und man bekommt nicht einmal alle Anwaltskosten oder einen fairen Schadenersatz.
WER MACHT UNGESTRAFT SOLCHE GESETZE?
03.10.2015 um 13:43 Uhr
Tja und wer hatte auf
dem Rechtsfiasko wieder ein mieses Süppchen gekocht,der Jörg.Erst Kärnten hirnfrei und bald Österreich.