Die Ausnahmebestimmungen für sogenannte Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende März 2021 verlängert. Das gaben Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag bekannt. Die Verlängerung war notwendig geworden, weil die bisher geltende Verordnung mit Jahresende ausläuft. Für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, gilt damit weiterhin ein besonderer Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden. Voraussetzung ist weiterhin die Vorlage eines Risikoattests, das vom Arzt ausgestellt wird.

Im Frühjahr 2021 wird die COVID-Lage dann neuerlich evaluiert. Sollte es notwendig sein, könnte die Verordnung zur Freistellung von Risikogruppen dann auf gesetzlicher Basis bis längsten Juni 2021 verlängert werden. Gesundheitsminister Anschober betonte, dass für Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und im Erwerbsleben stehen damit "bestmöglichen Schutz" geboten werde. "So schaffen wir es, die Epidemie einzudämmen und schwere Verläufe zu verhindern, während wir die Impfstrategie umsetzen." Auch Arbeitsministerin Aschbacher erklärte, damit werde gewährleisten, "dass besonders jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die es brauchen, bestmöglich in ihrem Arbeitsalltag geschützt werden."

Wer ist Teil der Risikogruppe?

Zu den Risikogruppen gehören laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums etwa Personen mit "fortgeschrittenen funktionellen oder strukturellen chronische Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen". Dazu zählen pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen und zystische Fibrosen sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium. Auch Personen mit chronischen Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind (etwa bei ischämischen Herzerkrankungen sowie Herzinsuffizienzen), fallen in die Risikogruppe. Als weiterer Indikator werden in der Verordnung "aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie" genannt.

Auch Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden müssen, machen Betroffene zum Teil der Risikogruppe. Dazu zählen Knochenmarks- und Organtransplantationen, eine dauernde Kortisontherapie und HIV mit hoher Viruslast. Auch Menschen mit einer fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankung (Niereninsuffizienz, Nierenersatztherapie, Nierentransplantation) werden zur Risikogruppe gezählt. Chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose werden ebenso als Risiko-Indikator angeführt wie ausgeprägte Adipositas ab dem dritten Grad und einem Body-Mass-Index größer oder gleich 40. Weiters zählen Betroffene der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) zur Risikogruppe, je nach Typ der Krankheit und je nach Laborwerten und Organschäden. Als weiteren Indikator beinhaltet die Verordnung "arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden, insbesondere chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung".