Die Corona-Ausgangsbeschränkungen werden nun auch in der entsprechenden Verordnung klarer niedergeschrieben. Die bisher nur mündlich bzw. in der "rechtlichen Begründung" kommunizierte Regel, wonach mehrere Personen eines Haushaltes bloß eine weitere haushaltsfremde Person treffen dürfen, wird nun in der Verordnung festgeschrieben. Auch die erlaubten Kontakte mit "engsten Angehörigen" werden enger definiert, darunter sind nur "Eltern, Kinder und Geschwister" zu verstehen.

Auch wird festgehalten, dass man andere "einzelne wichtige Bezugspersonen" lediglich dann treffen darf, wenn man mit diesen in der Regel auch bisher mehrmals wöchentlich schon "physischen" Kontakt gehabt hatte - es ist also nicht gestattet, Personen, mit denen man wochenlang nur telefonisch oder online Kontakt hatte, während des Lockdowns persönlich zu treffen (dies gilt aber nicht für "engste Angehörige").

Massive Kritik der Opposition

Dies geht aus einem der APA vorliegenden Entwurf der Verordnung hervor, die am Mittwochnachmittag im Hauptausschuss des Parlaments beschlossen wird. Die SPÖ hatte im Vorfeld massive Kritik am Vorgehen der Bundesregierung geübt und (u.a. wegen der erneut notwendigen Adaptierungen) von einem "Pfusch" gesprochen.

Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird damit nicht grundsätzlich untersagt. Gehören diese zu den wichtigen Bezugspersonen und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen. Allerdings gilt auch hier die grundsätzliche Einschränkung, dass nur Treffen einer Einzelperson mit anderen mehreren Haushaltsangehörigen gleichzeitig zulässig sind. Das bedeutet: Entweder eine Einzelperson trifft Opa und Oma gemeinsam oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden. Von den Kontaktregeln sind nicht nur Besuche umfasst, sondern auch der Aufenthalt im Freien, wird explizit festgehalten. Wie schon bisher möglich ist es aber grundsätzlich, betreuungsbedürftige Personen zu treffen bzw. diesen daheim zu helfen.

Mehr Restriktionen für Waffengeschäfte 

Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften wird enger geregelt: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken "zwingend unaufschiebbar erforderlich ist". Klargestellt wird auch, dass Kinder und Schüler das Haus verlassen dürfen, um in Kindergarten oder Schule zu gehen.

Auch die Massentestungen finden Eingang in die Verordnung: Unter die Ausnahmeregel, wonach man zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen raus darf, fällt demnach künftig auch die Durchführung einer "Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen".

Die Änderungen gelten ab Freitag (27. November), der Lockdown dann wie bisher geplant bis zum 6. Dezember.

Friseur-Hausbesuch nun untersagt

Die Adaptierung der COVID-19 Notmaßnahmenverordnung bringt auch ein Verbot des bisher möglichen Hausbesuches bei körpernahen Dienstleistungen, etwa für Friseur-Hausbesuche. Ausnahmen vom Verbot gibt es für Hausbesuchen bei Gesundheitsdienstleistungen (etwa Pflegedienstleistungen).

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte laut Parlamentskorrespondenz im Hauptausschuss, dass in den letzten Tagen zwar eine leichte Stabilisierung erreicht werden konnte, man aber bei einem Corona-Inzidenzwert von 430 noch weit davon entfernt sei, von echten Verbesserungen sprechen zu können. Als positiv bezeichnete der Ressortchef die leicht sinkende Anzahl an Neuinfektionen. Der "harte Lockdown" könne aber nach neun Tagen noch keine unmittelbare, umfassende Auswirkung haben. Anschober erwartet eine solche nach zwölf bis 13 Tagen. Eine gewisse Stabilisierung sieht der Gesundheitsminister in den Spitälern, konkret in der Zahl der mit Mittwoch 709 intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten.

Die Opposition lehnte die Verlängerung der Maßnahmen - wie schon deren Einführung vor zehn Tagen - ab. Die SPÖ kritisierte die Doppelbelastung der Eltern durch das Homeschooling. Die NEOS verweisen auf die schon durch den "Soft-Lockdown" erreichte günstige Entwicklung.