Die Teilnahme an den von der Regierung angekündigten Corona-Massentests soll auch für Lehrer freiwillig sein. Das hat der Generalsekretär des Bildungsministeriums, Martin Netzer, am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal betont. Es werde keine dienstrechtlichen Konsequenzen geben, wenn sich Lehrer nicht testen lassen, und auch kein Druck auf diese Pädagogen ausgeübt werden. Allerdings könnte es für sie eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken geben, um ihre Umgebung zu schützen.

Auch ÖVP-Klubchef August Wöginger hat die Freiwilligkeit bei der Teilnahme an Massentests hervorgehoben. Zwar seien noch nicht alle Details geklärt, "da laufen die Gespräche, wie das letzten Endes abgewickelt werden soll", sagte Wöginger am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien - aber auch bei Lehrern, Kindergartenpädagogen oder Polizisten könnten die Tests nur freiwillig sein. "Es kann aus meiner Sicht gar nicht anders sein, es kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen."

Der Auftakt der Massentests soll am Wochenende vom 5./6. Dezember und somit zum Ende des harten Lockdowns erfolgen. Dann können sich alle 200.000 Lehrer und Kindergartenbetreuer in Österreich als erste Bevölkerungsgruppe flächendeckend testen lassen. Generalsekretär Netzer rechnet dabei mit einer hohen Beteiligung. Immerhin hätten die Lehrer bereits im Frühjahr mit ihrem freiwilligen Engagement bei der Betreuung von Schülern gezeigt, dass sie bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Wer sich nicht testen lassen wolle, müsse mit keinen dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, betonte Netzer. "Das schließe ich definitiv aus." Er gehe auch nicht davon aus, dass an den Schulen Druck auf die Lehrer ausgeübt werden wird.

Weil dem Ministerium die Sicherheit der getesteten Kollegen und Schüler wichtig sei, müsse man aber überlegen, wie man diese herstellen könne. Vorstellbar sei, dass Lehrer, die sich nicht testen lassen, zum Schutz der Kollegen und Schüler während des Unterrichts eine FFP2-Maske tragen müssen. "Das ist ein Thema, dem wir uns mit der Lehrergewerkschaft genau widmen werden." Er orte aber auch hier ein hohes Verständnis, immerhin gehe es um einen sicheren Umgang der Kollegen miteinander.

Zurückhaltend fiel die Reaktion vom obersten Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) auf diese Ankündigung aus. Ohne die Gesamtstrategie zu kennen, könne er eine einzelne Idee wie verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken für jene Lehrer, die sich nicht testen lassen, nicht bewerten. Sinnvoll wäre eine Massentestung an Schulen aus seiner Sicht ohnehin nur, wenn auch die Schüler getestet würden, betonte der Vorsitzende der ARGE Lehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gegenüber der APA. Immerhin könnten sich auch Lehrer mit einem negativen Testergebnis tags darauf bei einem infizierten Schüler anstecken. Er wünscht sich genaue Informationen zu Organisation und Prozedere der Massentests, aber auch zu den Sicherheitsmaßnahmen im Unterricht nach dem Aufsperren der Schulen am 7. Dezember. "Hier gibt es auf jeden Fall Gesprächsbedarf mit dem Ministerium."

Zumindest über den Ablauf der Tests will das Ministerium die Lehrer "wahrscheinlich Ende dieser Woche" informieren. Es werde auf jeden Fall die Möglichkeit geben, sich voranzumelden und so stundenlange Wartezeiten wie in der Slowakei zu vermeiden, versprach Netzer.

Verfassungsjurist zum Thema

Lehrer, Beamte, Krankenschwestern und Ärzten können nach Ansicht des Verfassungsjuristen Heinz Mayer derzeit nicht unmittelbar dazu gezwungen werden, an den geplanten Massentests teilzunehmen. "Ich kenne - zumindest im öffentlichen Bereich - keine Bestimmung, nach der ein Beamter gezwungen werden kann, einen solchen Test zu machen", sagte Mayer am Dienstag zur APA. Allerdings hätten etwa Schuldirektoren sehr wohl Möglichkeiten, Druck auszuüben.

Die Leitungsbefugnis eines Schuldirektors gebe diesem etwa die Möglichkeit, bei der Lehrfächerverteilung oder bei der Vergabe von Überstunden darauf Bedacht zu nehmen, "dass der Betreffende ein gewisses Risiko mit sich bringt". Da beispielsweise niemand einen Anspruch darauf habe, Überstunden zu machen oder bestimmte Fächer oder Klassen zu unterreichten, könne der Direktor "da schon gestalten", so Mayer. Was nicht ohne weiteres möglich sei, sei, jemanden zu versetzen.

Eine Verpflichtung, sich testen zu lassen, könne man durch ein Gesetz festlegen. "Da sehe ich keine verfassungsrechtlichen Probleme." Allerdings wäre das wohl eher nur für einzelne Gruppen wie Ärzte, Krankenpfleger, Polizisten oder Lehrer möglich. Es würde sich zwar um einen Eingriff ins Privatleben handeln, dieser dürfte aber nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gerechtfertigt sein. "Die gesamte Bevölkerung zu zwingen, sich testen zu lassen, wird nicht so leicht möglich sein." Bei den Lehrern bräuchte es aufgrund der unterschiedlichen Dienstrechte mehrere gesetzliche Regelungen.

Für denkbar hält Mayer es, dass man bestimmte Bereiche nur betreten darf, wenn man getestet wurde. Auch dafür bräuchte es eine einfachgesetzliche Änderung.

Sollte die Ausstellung von Absonderungsbescheiden bei einem positiven Testergebnis dem Bundesheer übergeben werden, bräuchte es dafür ebenfalls eine gesetzliche Änderung. Wenn überhaupt, dann könnten die Beamten des Bundesheers im Namen der zuständigen Gesundheitsbehörde tätig werden, aber auch dafür bräuchte es eine gesetzliche Regelung, so Mayer.