Angesichts des seit Mitternacht geltenden Lockdowns arbeiten die Bediensteten der Bundesverwaltung ab sofort "weitestgehend" im Homeoffice. Einen entsprechenden "Zirkulationsbeschluss" hat der Ministerrat am Montag gefasst.

Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen voneinander getrennte Teams gebildet werden, um die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sicherzustellen. Beim Parteienverkehr sollen die Vorteile des elektronischen Kundenverkehrs verstärkt genützt und der direkte Kontakt mit Kundinnen und Kunden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden.

Ansonsten ist für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen (Plexiglas-Trennwände, telefonische Voranmeldungen etc.) zu sorgen. Die Hygieneregeln - Lüften, Mund-Nasen-Schutz, Abstand, Händewaschen, etc. - sind in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes einzuhalten. Dienstreisen, Besprechungen und Zusammenkünfte sollen auf das absolut notwendige Ausmaß reduziert werden.

Ausnahmen vom Grundsatz der Dienstleistung von zuhause aus - etwa bei Polizei, Justiz oder Lehrpersonal - "unterliegen einem restriktiven Maßstab" und sind ressortspezifisch von den einzelnen Ministern zu regeln.

Damit gehe der Öffentliche Dienst beispielgebend voran, um einerseits die Verbreitung des Covid-Virus in der Gesamtbevölkerung einzudämmen und andererseits, die Gesundheit der Bediensteten zu schützen, erklärte der zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Der hohe Leistungsstandard und die Servicequalität der Bundesverwaltung würden damit weiterhin gewährleistet.

Der Beamtenminister betonte, dass man auch auf die Erfahrungswerte aus dem Frühjahr zurückgreifen könne, als die öffentliche Verwaltung im ersten Lockdown bereits bewiesen habe, dass sie die Arbeit in gewohnt hoher Qualität auch in Krisenzeiten leisten könne.