Der besorgniserregende Trend bei der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus hält weiter an: In Österreich sind in den vergangenen 24 Stunden 1.121 SARS-CoV-2-Neuinfektionen gemeldet worden. Ein großes Plus gab es bei Spitalspatienten. So waren am Montag knapp 800 Covid-19-Patienten im Krankenhaus. Die Bundesregierung antwortete mit weiteren Einschränkungen.

Ab Freitag dürfen sich bei Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr sechs Erwachsene indoor treffen, im Freien nur mehr zwölf (plus minderjährige Kinder). Auch in der Gastronomie gilt diese Regel. Bisher galt eine Tisch-Begrenzung von zehn Personen. Behördlich genehmigte Events werden auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Wie bisher vorgeschrieben gelten die Grundregeln des Abstandhaltens, die Hygienevorschriften und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Die neuen Obergrenzen für Personenzusammenkünfte greifen etwa auch bei Treffen von Gruppen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nannte bei der gemeinsamen Pressekonferenz der Regierungsspitze als Beispiele etwa Zusammenkünfte beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern, bei Hochzeitsfeiern (ausgenommen die Trauung in der Kirche, Anm.) oder in Vereinslokalitäten.

Im Folgenden die Neuinfektionen und durchgeführten Tests der vergangenen 24 Stunden pro Bundesland:

Nicht betroffen sind Begräbnisse, hier bleibt die Grenze von 500 Personen (abgesehen von regionalen Beschränkungen). Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet.

Keinerlei Vorwarnung

Neu ist, dass alle Veranstaltungen über den genannten Grenzen (sechs bzw. zwölf Personen) künftig anzeigepflichtig bei der Gesundheitsbehörde sind. Die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen gilt weiterhin ab 250 Personen. Für alle Veranstaltungen - indoor wie outdoor - gilt ab Freitag Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden. Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt künftig 1.000 indoor (bisher 1.500) und 1.500 outdoor (bisher 3.000). Betroffen davon sind unter anderem die Fußball-Bundesliga oder die Staatsoper, sagte Kurz.

Von Vereinen der österreichischen Fußball-Bundesliga war zu hören, dass es bezüglich der Maßnahmen keinerlei Vorwarnung gab. Die Fußballvertreter hätten ebenso wie Angehörige von Medien zehn Minuten vor Beginn der Pressekonferenz von den geplanten Maßnahmen erfahren. Neben der Fußball-Bundesliga ist die Eishockey-Liga hierzulande besonders betroffen. Auch die Planungen des ab dem Wochenende stattfindenden Tennisturniers in der Wiener Stadthalle werden unmittelbar über den Haufen geworfen.

Von den Kulturveranstaltern sind nur die Staatsoper und das Wiener Konzerthaus von den neuen Maßnahmen direkt betroffen. In beiden Häuser hatten die abendlichen Zahlen bisher bei coronabedingt dynamischem Saalplan die Grenze knapp überschritten. Häuser wie das Burgtheater oder die Volksoper werden von den neuen Regeln nicht negativ tangiert: Wie es seitens der Bundestheater Holding hieß, wurden in diesem Herbst am Burgtheater im Durchschnitt 500 Sitzplätze pro Abend verkauft, in der Volksoper lag die höchste Auslastung bei rund 850 Sitzplätzen.

Für die Gastronomie gelten die selben Maximal-Zahlen wie für kleine Events und Privat-Treffen: Maximal sechs Personen pro Tisch drinnen, im Schanigarten dürfen sich bis zu zwölf Personen treffen. Dazu kommt, dass Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen künftig ein Präventionskonzept erstellen müssen (statt bisher ab 200 Plätzen).

Umgesetzt werden soll auch ein verstärkter Schutz von vulnerablen Gruppen in Altersheimen: Dazu ist derzeit gerade eine Verordnung in Arbeit, die bundesweit gelten soll, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Geplant ist eine MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen, außerdem soll es österreichweit zu Testungen bei Neu- und Wiederaufnahmen von Bewohnern kommen. Hygiene- und Präventionskonzepte für alle Einrichtungen werden verpflichtend, auch soll es zu einheitlichen Regelungen für die Masken-Pflicht für Personal und zu regelmäßigen Screenings kommen. Für Besucher sind Gesundheitschecks, Voranmeldung und Masken-Pflicht geplant.

Kurz appellierte eindringlich an die Bevölkerung, alle Regeln einzuhalten. "Die nächsten Monate werden ein rot-weiß-roter Kraftakt werden", sagte er. "Es werden herausfordernde Monate, aber je besser wir zusammenhalten, je besser jeder Einzelne mitmacht, desto besser werden wir durch diese Phase kommen." Auch verwies er auf die derzeitigen Zuwachsraten bei den Infektionen: In Österreich sehe man derzeit eine Verdoppelung bei den positiv Getesteten circa alle drei Wochen. "Wenn dieser Trend nicht abreißt, bedeutet das 6.000 Neuinfizierte pro Tag im Dezember. Wir müssen jetzt alles tun, um gegenzusteuern und einen zweiten Lockdown zu verhindern."

Auf den Gerichtsbetrieb sind die Beschränkungen für Veranstaltungen nicht übertragbar, weil der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Verhandlungen nur aus den im Gesetz - der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung - vorgesehenen Gründen eingeschränkt werden kann", hieß es aus dem Justizministerium bereits im September. Zum Schutz vor Covid-19 seien in Gerichtsgebäuden und Verhandlungssälen seit längerem Sicherheitsmaßnahmen - das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch im Verhandlungssaal, das Einhalten der Abstandsregeln, das Beachten von Hygienestandards - in Kraft, wurde im Vormonat betont.

Die Zahl der Toten mit Bezug zu SARS-CoV-2 stieg von Sonntag auf Montag um elf auf 904. Insgesamt wurden in den vergangenen 24 Stunden 14.550 Testergebnisse eingemeldet, davon waren rund 7,7 Prozent positiv. Am Montag stieg somit die Zahl der aktiv Infizierten auf 14.664 Menschen. Österreichweit wurden am Montag bereits 799 Covid-19-Patienten - um 57 mehr als am Vortag - im Krankenhaus behandelt. 145 Erkrankte benötigten intensivmedizinische Versorgung - zehn mehr als noch am Sonntag. Mit Stand 9.30 Uhr wurden seit Beginn der Pandemie 65.927 Menschen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. 50.359 gelten als genesen.

Unterdessen sind in Tirol, wo mit Innsbruck Stadt und Innsbruck Land zwei Bezirke auf der Corona-Ampel auf Rot stehen, zwei weitere der am Donnerstag verkündeten Corona-Maßnahmen in Kraft getreten: Einerseits gilt die Registrierungspflicht in der Gastronomie. Und andererseits blinkt in Ampel-orangen und -roten Bezirken die Schulampel orange und es wird damit ab der neunten Schulstufe auf Distance Learning umgestellt. Letztere Maßnahme trifft alle Bezirke bis auf Kitzbühel, Lienz und Reutte, die nach wie vor auf gelb bzw. grün geschaltet sind.