Der Kurznachrichtendienst verwies in der Nacht zum Samstag nach einem Medienbericht auf seine geltenden Hausregeln. Demnach darf niemandem Tod, ernsthafter körperlicher Schaden oder eine tödliche Krankheit gewünscht werden.

Zugleich schränkte Twitter ein, dass dies nicht automatisch eine Sperrung des Accounts der betroffenen Nutzer bedeuten müsse. Nachdem die Corona-Infektion Trumps bekanntgeworden war, hatte es bei Twitter viele Reaktionen darauf gegeben.