Zwischen 16. März und 03. Mai fanden Covid-19-bedingt keine Lehrabschlussprüfungen statt. Anträge sind ab sofort möglich. Laut Wirtschaftsministerium wurden 7.331 Lehrabschlussprüfungstermine verschoben, davon anspruchsberechtigt sind etwa 3.700 Personen. Lehrlinge, die aufgrund einer Verschiebung der Prüfung zwischen Mitte März und Ende Mai kollektivvertraglich einen Einkommensentgang haben, werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Entschädigung - quasi die Differenz zwischen Bruttolehrlingseinkommen und Fachkräfteentgelt mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung - wurde mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt.

Der Zuschuss für Gehaltseinbußen wird über die betriebliche Lehrstellenförderung abgewickelt. Die Abwicklung ist direkt bei der Lehrabschlussprüfung oder auch danach per Mail sowie persönlich bei den Mitarbeitern der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern möglich.

Bereits angekündigt

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hatte den Sondertopf für Lehrlinge bereits Mitte April angekündigt. "Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass keiner unserer Lehrlinge aufgrund der Pandemie Nachteile hat, weil sie etwa ihre Lehrabschlussprüfung nicht machen konnten", so Schramböck. Für Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) werden mit dem Sondertopf Lehrlinge unterstützt, die sich "am Übergang zur regulären Fachkräftebeschäftigung befinden". Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte, dass auch für Lehrlinge die Corona-Kurzarbeit möglich sei und die Nettoersatzrate 100 Prozent betrage.

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