Ein Corona-Polizeieinsatz am 20. März im Vorarlberger Nenzing hat mittlerweile ein gerichtliches Nachspiel. Im Zuge eines Einsatzes bei der Burgruine Ramschwag gab ein Polizist offenbar zwei Warnschüsse in die Luft ab - laut Exekutive interne Signalschüsse. Drei Spaziergänger, die sich dort befanden, brachten dagegen eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Die drei Personen deuteten laut Medienberichten die Polizeischüsse als Warnschüsse, die auch ihnen gegolten hätten. Laut ihrem Anwalt war das Ausüben unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, zu der auch die Abgabe von Warn- und Signalschüssen zählen würden, "rechtswidrig und absolut unzulässig", wie er auf Facebook schrieb. Die Abgabe von Schüssen "grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig", erklärte der Anwalt in der Beschwerde. Seine Mandanten, die "eingeschüchtert und völlig perplex" gewesen seien, hätten zudem den Mindestabstand eingehalten - untereinander und während des Fußwegs zur Ruine auch zu einer anderen, vierköpfigen Gruppe.

Ursprünglich war seitens der Vorarlberger Polizei davon die Rede, dass mehrere Personen schlagartig die Flucht in den Wald ergriffen, als die Exekutive bei der Burgruine ankam. Dann soll es zu einer Art Verfolgungsjagd gekommen sein. Wie ein Polizeisprecher der APA am Sonntag auf Nachfrage mitteilte, habe sich der Vorfall aber folgendermaßen abgespielt: Man sei informiert worden, dass eine Gruppe von acht Jugendlichen bei der Burgruine die Abstände nicht einhalten würde. Als man dort ankam, habe man aber - neben den erwähnten drei Personen - nur vier Jugendliche angetroffen. Deshalb hätten sich die Beamten im Umkreis auf die Suche nach den restlichen begeben.

Auf Standort aufmerksam gemacht

Im Wald nahe der Ruine habe dann ein Beamter die beiden Schüsse in die Luft abgefeuert, um Kollegen auf seinen Standort aufmerksam zu machen. Und dies deshalb, weil zuvor das Polizeifunk-Gerät aufgrund fehlenden Stroms nicht funktioniert habe, wie der Sprecher Medienberichte bestätigte. Weitere Jugendliche seien dann noch angetroffen worden.

Die drei Spaziergänger wurden übrigens nicht gestraft. Gegen sie wurde laut ihrem Anwalt eine Verwarnung ausgesprochen - mit dem Hinweis, dass derartige Verstöße beim nächsten Mal eine Geldstrafe von bis zu 1.400 Euro nach sich ziehen würden