Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen.

Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.

Die FPÖ sieht in dem Erlass "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung" und den "Aufruf zur Vernaderung". Klubchef Herbert Kickl sprach am Samstag gegenüber der APA von einem "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.