Ab kommendem Montag dürfte die Verbreitung des Coronavirus auch massive Auswirkungen auf den Alltag an den heimischen Gerichten haben. Wie das Justizministerium am Freitagvormittag auf APA-Anfrage mitteilte, wird per Erlass der Justizministerin Alma Zadic (Grüne) den Gerichten und Staatsanwaltschaften empfohlen, Verhandlungen und Vernehmungen, die nicht dringend sind, zu vertagen.

Man wolle nicht in die unabhängige Rechtsprechung eingreifen, rate Richtern und Staatsanwälten aber, nicht dringende Vernehmungen und Verhandlungen zu verlegen bzw. abzuberaumen, teilte ein Sprecher der Justizministerin mit. "Das entscheidet aber jeder Richter allein und nicht das Präsidium", betonte Zadic. Finden Verhandlungen in dringenden Fällen statt - das wird vor allem bei Verfahren in Haftsachen sein, wo Fristen zu beachten sind -, wird der Richterschaft empfohlen, zur Vermeidung einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 den Ausschluss der Öffentlichkeit zu erwägen.

Zuvor hatte Zadic per Verordnung neue Regelungen für die Gerichte fixiert. So wurde der allgemeine Parteienverkehr bis zum 13. April weitgehend außer Kraft gesetzt. Damit gibt es keine fixen Zeiten mehr, Akteneinsicht ist nur mehr nach vorigem telefonischen Kontakt möglich. Die Einlaufstellen bleiben geöffnet, der Kontakt erfolgt aber hinter Plexiglas. Amtstage gibt es weiter, aber nur nach vorheriger Anmeldung und in dringenden Fällen, zudem wird ebenfalls auf Plexiglas gesetzt.

Plexiglas ist auch in den Gerichtssälen ein Thema. Speziell bei kleinen Verhandlungssälen werden vom Justizministerium aufgrund der beengten Platzverhältnisse entsprechende Absperrungen empfohlen. Grundsätzlich sollten Verhandlungen im Sinne eines weiteren Funktionieren des Rechtsstaats weiter durchgeführt werden, bekräftigte Zadic gegenüber der APA.

Mehr zum Thema