Ein in den USA wegen eines Mädchenmordes zum Tod Verurteilter will die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wie der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe berichtet. Der Hintergrund: Die Mutter von Frank Atwood, Alice, wurde 1916 in Wien geboren. Ihre jüdische Familie floh 1938 vor den Nazis, Alice lebte in Folge in den USA. Frank hat daher als direkter Nachkomme seit einigen Monaten das Recht auf einen Staatsbürgerschaftsantrag. Ob sie gewährt wird, ist ungewiss.

Am 19. September 2019 war im Nationalrat einstimmig beschlossen worden, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten. Die Gesetzesnovelle trat am 1. September 2020 in Kraft.

Er bestreitet die Tat

Frank Atwood war laut "Kurier" 1987 zum Tode verurteilt worden und wartet aktuell im US-Bundesstaat Arizona auf seine Hinrichtung. Er soll dem Urteil nach ein achtjähriges Mädchen entführt, getötet und dessen Leichnam versteckt haben. Er bestreitet die Tat. Frank Atwood ist heute 65 Jahre alt, gesundheitlich schwer angeschlagen und - wegen Corona - in seiner Zelle isoliert. In dem Fall seien aber nicht alle Beweise gehört wurden, argumentiert Atwwods Anwalt. Laut weiteren Medienberichten besteht auch der Verdacht, dass in den 1980er Jahren Beweise gefälscht worden seien.

Zudem gehe es "nicht nur um die Frage der Schuldigkeit", wie seine Anwälte dem "Kurier" zufolge argumentieren, sondern auch darum, "dass Atwoods psychische Probleme" habe, weil er als Kind missbraucht worden war. "Wenn du eine nationale Regierung auf deiner Seite hast, kann das den nötigen Druck dafür erzeugen", wurde Anwalt Natman Schaye zitiert.

Für Einbürgerung "einwandfreier Leumund"

Das österreichische Außenministerium teilte der APA am Donnerstag auf Anfrage einmal Grundsätzliches mit: "Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Bestrafung, die wir unter allen Umständen kategorisch ablehnen. Daher setzt sich Österreich gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten konsequent für eine weltweite Abschaffung ein."

Auf Grundlage der von der NGO Reprieve im November 2020 zum Fall von Frank Atwood übermittelten Informationen sei auf österreichische Initiative im Dezember 2020 im Namen der EU und ihrer 27 Mitgliedstaaten an den Gouverneur des US-Bundesstaates Arizona appelliert worden, von der Wiederaufnahme der Vollstreckung der Todesstrafe in Arizona abzusehen. "Auch die ablehnende Haltung der EU zur Todesstrafe wurde gegenüber dem Gouverneur klar zum Ausdruck gebracht und begründet". Im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsanträgen für NS-Opfernachkommen seien an die österreichischen Vertretungsbehörden zum Stichtag 24. Februar 2021 "14.145 Anfragen über den Online-Fragebogen eingelangt (davon 4.182 in den USA)", hieß es weiter.

Im konkreten Fall wurde aber auf die Magistratsabteilung 35 (MA35) in Wien verwiesen, die für Einbürgerungen zuständig ist. Laut "Kurier" ging dort bisher aber noch kein Antrag ein. Ein Problem könnte freilich auch sein, dass für die Einbürgerung ein "einwandfreier Leumund" verlangt wird. Frank Atwood habe sich geändert, beteuern seine Anwälte und Menschen aus seiner näheren Umgebung. Er habe mittlerweile Kunst, Literatur und Jus studiert sowie ein Doktorat in Theologie gemacht.