In einem weiteren Urteil bleibt der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf dem schon eingeschlagenen Weg: Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nicht zulässig. Anlass waren Regelungen in Großbritannien, Belgien und Frankreich, wo sich Bürgerrechtsorganisationen juristisch dagegen zur Wehr setzten, dass Telekom- oder Internetanbieter die Verbindungsdaten aller Kunden über längere Zeit archivieren. Das liegt vor allem im Interesse von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten. Der EuGH stellte nun klar, dass Speicherung ohne Anlass gegen die Bürgerrechte verstoße.

Allerdings ließen die Höchstrichter ein Schlupfloch frei. Das Datensammeln auf Vorrat ist für eine begrenzte Zeit erlaubt, wenn eine Regierung die nationale Sicherheit in Gefahr sieht – das muss allerdings hinterher durch eine unabhängige Behörde überprüft werden. Anders ist die Sache, wenn es zur Aufklärung schwerer Straftaten (etwa Terrorismus oder Kinderpornoringe) dienen kann. In Österreich war die pauschale Datenspeicherung schon 2014 gekippt worden. Die Anlassdatenspeicherung kann hingegen von der Staatsanwaltschaft bis zu einer Dauer von zwölf Monaten verlangt werden. Festgehalten wird dabei zum Beispiel, wer wann mit wem telefoniert und wo er sich dabei aufhält.

Positiv bewertet wird das Urteil von den heimischen Providern. Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA („Internet Service Providers Austria“) zeigte sich erfreut über den engen Spielraum, den der EuGH für die Ausnahmen übrig lässt: „Das Höchstgericht teilt unsere Ansicht, dass eine allgemeine Speicherverpflichtung einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstellt.“ Österreichische Politiker begrüßten das Urteil ebenso. Der EuGH stärke damit Grundrechte und Datenschutz in der EU, sagte die SPÖ-EU-Mandatarin Bettina Vollath. SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits betonte, dass es damit für die gesamte EU eine verbindliche Regelung gibt. Für Neos-Datenschutzsprecher Niki Scherak ist das Urteil „klares Zeichen gegen die Überwachungsfantasien einiger europäischer Regierungen“. Kritik kommt in Deutschland von der CDU/CSU, die die Speicherung als „unerlässlich“ im Kampf gegen organisiertes Verbrechen sieht.