Die Zahl der Asylanträge in Deutschland geht zurück - trotzdem dringt vor allem die Union darauf, dass Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung schneller außer Landes gebracht werden. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will dafür jetzt die Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen massiv ausweiten. Die Bundespolizisten sollen sich im Rahmen ihrer Aufgaben künftig auch für bestimmte Fälle zuständig erklären können, die bisher Sache der Länder sind.

In einem Entwurf seines Hauses für ein neues Bundespolizeigesetz, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Zuständigkeit der Bundespolizisten für Fälle von unerlaubter Einreise solle sich künftig nicht nur auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränken. Sie soll, wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, in Zukunft auch sogenannte Hauptverkehrsrouten umfassen, falls "aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden". Also zum Beispiel Parkplätze an der Autobahn, auf denen Schleuser Migranten von der Ladefläche eines Lastwagens herunterklettern lassen. Oder Haltepunkte von Fernbussen. An diesen Orten sind bisher die Polizeibehörden der Bundesländer zuständig.

Die Bundespolizei soll sich, da wo sie ihre Aufgaben wahrnimmt, auch um die Abschiebung von Ausreisepflichtigen kümmern dürfen, die nicht erst kürzlich eingereist sind, sondern sich schon länger im Land aufhalten. Wenn ihr also beispielsweise bei einer Kontrolle am Bahnhof in Kassel oder am Flughafen in Düsseldorf jemand auffällt, dessen Touristenvisum schon vor Jahren abgelaufen ist. Als Argument für diese neue Befugnis führt Bundespolizei-Präsident Dieter Romann den Fall des späteren Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri an.

Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien war im Juli 2016 in Friedrichshafen von Bundespolizisten in einem Fernbus angetroffen worden. Der polizeibekannte Islamist trug zwei gefälschte italienische Personaldokumente bei sich und wurde festgenommen. Zuständigkeitshalber übergaben ihn die Beamten später der Landespolizei. Die Ausländerbehörde Friedrichshafen ordnete zwar Abschiebehaft an. Da man davon ausging, eine Abschiebung könne wegen fehlender Papiere nicht innerhalb von drei Monaten bewerkstelligt werden, kam er später wieder frei. Am 19. Dezember 2016 tötete der abgelehnte Asylbewerber bei einer Terrorattacke in Berlin zwölf Menschen.