Papst Franziskus verschärft die Gangart beim Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche. Dazu schaffte er das "päpstliche Geheimnis" im Fall von Missbrauch durch Priester ab, teilte der Vatikan am Dienstag mit. Die Maßnahme führt nach Angaben der Vatikanischen Medienplattform Vaticannews dazu, dass Aussagen in Kirchenprozessen auch an zivile Behörden gehen.

Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung von dem Siegel der besonderen Geheimhaltung aus.

Tritt sofort in Kraft

Zwar unterliegen laut der Instruktion "Sulla riservatezza delle cause" (dt.: Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Schließlich dürfen weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infragegestellt. Kritiker des kirchlichen Umgangs mit Missbrauchsfällen hatten es zuvor als Ursache für Vertuschung oder ungenügende Behandlung von Missbrauchsfällen bezeichnet.

Als "Päpstliches Geheimnis" werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.

Altersgrenze für Opfer von Kinderpornografie angehoben

Die katholische Kirche indes hat auch ihre strafrechtliche Regelung gegen kinderpornografisches Material verschärft. Es gehört nun zu den schwersten Straftatbeständen, wenn Kleriker Bilder von Kindern im Alter bis 18 Jahren besitzen, erwerben oder verbreiten. Das Schutzalter wurde von bisher 14 auf 18 Jahre erhöht, wie der Vatikan am Dienstag laut Kathpress mitteilte.

Gleichzeitig stärkt der Vatikan in kirchlichen Gerichtsverfahren wegen Missbrauchs die Rolle von Nichtklerikern. Der Neuregelung zufolge, die am 1. Jänner in Kraft treten soll, können als Anwalt wie als Strafverfolger auch gläubige Laien ernannt werden. Diese müssen in Kirchenrecht promoviert sein und vom Vorsitzenden Richter bestätigt werden. Alle weiteren Beteiligten dieser Verfahren müssen weiterhin Priester sein.