Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat Myanmars De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi das Verfahren wegen des Vorwurfs des Völkermordes an der muslimischen Rohingya-Minderheit angezweifelt. Gambia, das Myanmar verklagt hat, habe ein "unvollständiges und irreführendes" Bild von der tatsächlichen Lage im Bundesstaat Rakhine gezeichnet, sagte sie am Mittwoch.

Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte die Friedensnobelpreisträgerin in ihrer Aussage weiter. Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.

Die Probleme in Myanmars Bundesstaat Rakhine, in dem die Rohingya leben, reichten Jahrhunderte zurück, sagte Suu Kyi. Die Soldaten Myanmars hätten im August 2017 auf Angriffe bewaffneter örtlicher Gruppen reagiert. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie dabei unangemessene Gewalt eingesetzt hätten. Die "Absicht eines Völkermordes" könne aber nicht die einzige Hypothese im komplexen Fall Myanmar sein. "Wir haben es mit einem internen bewaffneten Konflikt zu tun, der von der Rohingya-Armee begonnen wurde."

Exodus Tausender Menschen

Dieser Konflikt habe tragischerweise zum Exodus Tausender Menschen geführt. Wenn das Militär Myanmars Kriegsverbrechen begangen haben sollte, dann würden diese strafrechtlich verfolgt. Eventuelle Verbrechen fielen aber nicht unter die Völkermord-Konvention von 1948, betonte Suu Kyi.

Mitte November hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar zugestimmt. Es gebe "eine glaubwürdige Basis" für die Annahme, dass "weit verbreitete und/oder systematische Gewaltakte" begangen worden seien, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hieß es zur Begründung. Die UN werfen dem Militär eine Kampagne gegen die Rohingya mit "genozidaler Absicht" vor. Mehr als 730.000 Angehörige der Minderheit sind in das benachbarte Bangladesch geflohen.