Ohne Masernimpfung kein Platz im Kindergarten. So wird ab März 2020 bei unseren deutschen Nachtbarn die Devise sein. Die Impflicht gilt für Kinder und Mitarbeiter in Kindergärten und anderen Betreuungseinrichtungen, wie auch in Schulen, wie der Spiegel online berichtet.

Bei Verstößen dagegen hagelt es auch saftige Strafen. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld drohen. Auch Kinder, die bereits in Betreuung sind und noch nicht geimpft sind, müssen dies nachholen - und zwar bis 31. Juli 2021.