Eine 58-jährige Ärztin und ein heute im Ruhestand befindlicher 73-jähriger Arzt müssen sich in Berlin wegen Totschlags verantworten. Die beiden hatten bereits 2010 während einer Geburt einem Zwilling mit schwerer Hirnschädigung tödliches Kaliumchlorid gespritzt - mit der Zustimmung der Mutter, wie der Spiegel online berichtet.

Die damals 27-Jährige war in der 32. Schwangerschaftswoche mit Wehen in ein Klinikum in Berlin gekommen. Die schwere Hirnschädigung eines Zwillings war bereits zuvor diagnostiziert worden. Die Mutter hatte sich zuvor für einen selektiven Fetozid entschieden. In Deutschland ist so eine Abtreibung unter besonderen Umständen - wie auch in diesem Fall bei Gefährdung des zweiten Kindes - gesetzlich erlaubt, auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Die beiden angeklagten Ärzte führten also bei der Frau einen Kaiserschnitt durch. Sie holten das gesunde Zwillingsmädchen und verabreichten danach, nachdem sie beim Fötus die Nabelschnur abgeklemmt hatten, dem Fötus mit der schweren Gehirnschädigung das tödliche Kaliumchlorid. Die Ärzte sahen keine andere Möglichkeit, um das gesunde Kind nicht zu gefährden, wie die beiden vor Gericht betonten. Eine andere Vorgehensweise hätte laut den Angeklagten auch das gesunde Mädchen gefährdet.

Totschlag statt Fetozid

Für die Staatsanwaltschaft war dieser Zeitpunkt allerdings zu spät. Es sei kein Fetozid im Mutterleib mehr gewesen, sondern Totschlag. "Unser Ziel war es, den maximal sicheren Weg für den gesunden Fötus zu finden und ihn möglichst spät zur Welt zu bringen", wird die angeklagte Ärztin im Spiegel zitiert.

Laut dem Richter sei die "Menschwerdung" im strafrechtlichen Sinn durch den Beginn der Wehen definiert. Es habe sich also bei dem Zwilling nicht mehr um einen Fötus, sondern bereits um ein Baby gehandelt.

Anzeige nach drei Jahren

Eine Anzeige des Falles gab es erst drei Jahre, nachdem die Abtreibung durchgeführt worden war. Insgesamt waren drei anonyme Anzeigen eingegangen. Wegen Überlastung der Justiz sei von der Staatsanwaltschaft erst 2016 Anklage erhoben worden. Weitere drei Jahre hatte es dann bis zur Hauptverhandlung gedauert.

Die Verhandlung ist für fünf Tage angesetzt.