Um die Wilderei gegen Wölfe einzudämmen, dürfen EU-Staaten den gezielten Abschuss einzelner Tiere erlauben. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil zu einem Versuchsprogramm in Finnland stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hierfür aber sehr hohe Anforderungen. So muss wissenschaftlich belegt sein, dass ein solches Vorgehen den Bestand letztendlich nicht mindert.

In Finnland kam es mehrfach vor, dass Wilderer eigenmächtig Wölfe erlegten. Um dem zu begegnen und das Bedrohungsgefühl zu mindern, erteilte die Wildtierbehörde der finnischen Region Nordsavo für einen Monatszeitraum Anfang 2016 eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung von insgesamt sieben Wölfen. Dagegen klagte die finnische Umweltschutzvereinigung Tapiola.

Besonderer Schutz

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Helsinki legte den Streit dem EuGH vor. Der betonte nun den besonderen Schutz wildlebender Tiere. Der Abschuss einzelner Wölfe könne nach EU-Recht aber dennoch zulässig sein. Die Voraussetzungen hierfür sind nach dem Luxemburger Urteil aber hoch.

So müsse wissenschaftlich nachgewiesen sein, dass die Wolfstötungen tatsächlich zu einer Eingrenzung der Wilderei führten und den Bestand des jeweiligen Rudels nicht gefährdeten. Wie bezüglich der Wilderei solche Nachweise aussehen könnten, erläuterten die Luxemburger Richter allerdings nicht.

Die Behörden müssten daher genau prüfen, wie groß die Rudel seien und welchen Einfluss ein Abschuss habe. Ohnehin komme ein Abschuss nur in Betracht, wenn eine Verbesserung der Toleranz gegenüber den wilden Tieren anders nicht erreicht werden könne, betonte der EuGH.