"Der Trend zum Wegwerfen, durch den natürliche Ressourcen verbraucht werden und der ein Loch in die Taschen der Verbraucher reißt, muss ein Ende finden" – das sagt Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), über die neue Ökodesign-Richtlinie der EU-Kommission, die gestern in Brüssel präsentiert wurde.



Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernsehgeräte
und erstmals auch Geräte wie Kühleinrichtungen in Supermärkten oder Schweißgeräte sollen in Zukunft dank neuer Vorgaben große Einsparungen beim Stromverbrauch und beim Ausstoß von Treibhausgasen bringen, samt neuer Kennzeichnung der Energieklassen. Zum ersten Mal sind in dem Paket auch Anforderungen für bessere Reparierbarkeit enthalten.

Ersatzteile sollen mindestens sieben bis zehn Jahre nach dem Kauf noch erhältlich und innerhalb von längstens 15 Arbeitstagen lieferbar sein. Die Reparatur muss mit "allgemein erhältlichen Werkzeugen" so möglich sein, dass das betreffende Gerät nicht beschädigt wird, außerdem müssen die Hersteller den Reparierdiensten alle nötigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Die Kommission rechnet vor, dass allein die neue, effizientere Nutzung des Wassers bei Spül- oder Waschmaschinen bis zum Jahr 2030 eine jährliche Ersparnis von weit über 700 Millionen Kubikmeter Wasser ergibt.

Jyrki Katainen, Vizepräsident in der EU-Kommission, verweist auf weitere Vorteile: "Diese Maßnahmen können den europäischen Haushalten jährlich durchschnittlich 150 Euro ersparen und bis 2030 zu Energieeinsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs Dänemarks beitragen." Das entspricht rund 167 Milliarden Kilowattstunden Strom und 46 Millionen Tonnen weniger CO2. Klima-Kommissar Miguel Arias Cañete ergänzt: "Mit Blick auf unser langfristiges Ziel einer vollständig dekarbonisierten EU bis 2050 wird unsere Energieeffizienz- und Ökodesign-Strategie immer wichtiger."

Wermutstropfen: Die Richtlinie gilt nur für Erzeugnisse des Binnenmarkts, nicht für Hersteller von außerhalb. Allerdings, so heißt es aus der Kommission, wollen sich viele Länder an den EU-Richtlinien orientieren. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben nun vier Monate Zeit, Einspruch zu erheben – geschieht dies nicht, tritt die neue Regelung 2021 in Kraft.