Ein wegen versuchten Mordes angeklagter Bankräuber (71) hat über mehrere Stunden den zweiten Teil seines letzten Wortes fortgesetzt. Dabei schimpfte er vor dem Landgericht Hamburg über die Unfähigkeit der Ermittler, lobte sich für die schlaue Planung seiner Banküberfälle und kritisierte die Vorsitzende Richterin für ihre Einwürfe.

Recht auf das letzte Wort

"Mir ist schon klar, dass Sie mir heute mein letztes Wort abschneiden wollen", sagte der zuletzt in Kiel lebende Deutsche am Montag. Richterin Birgit Woitas reagierte mit klaren Worten. "Das werde ich überhaupt nicht tun. Sie haben das Recht darauf. Ich weise Sie darauf hin, wenn es Wiederholungen sind. Denn die muss ich unterbinden." Angeklagte haben vor der Verkündung des Urteils das Recht, nicht die Pflicht, auf das letzte Wort. Das ist in der deutschen Strafprozessordnung verankert. Wird einem Angeklagten das letzte Wort nicht gewährt oder es unzulässig verkürzt, kann das ein Revisionsgrund sein.

Der 71-Jährige musste sich wegen drei Raubüberfällen auf Hamburger Banken sowie einen dabei abgegebenen Schuss auf einen Bankangestellten verantworten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Bei den drei Überfällen zwischen 2011 und 2019 hatte der rüstige Senior rund 25.000 Euro erbeutet. Bereits der erste Teil seines letzten Wortes hatte mehr als fünf Stunden gedauert.