Für einen grausamen Mord an einer 18-Jährigen aus Usedom hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Ein zweiter Täter (21) erhielt eine lebenslange Haftstrafe.

Bei dem 21-Jährigen stellte das Gericht am Freitag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Laut Anklage wollten die beiden einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Frau, mit der sie befreundet waren. Sie wohnte alleine. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der 19-Jährige im Prozess gesagt.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngeren eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. "Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss." Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug.

Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.