Das kroatische Innenministerium hat auch die jüngsten Vorwürfe über Gewaltanwendung gegenüber Asylsuchenden zurückgewiesen. Die Polizei habe am Dienstagabend 18 Migranten, die in mehreren Gruppen auf dem Gebiet von Buhaca an der Grenze mit Bosnien-Herzegowina aufgefangen wurden, am illegalen Eintritt nach Kroatien gehindert. Dabei sei keine Gewalt angewendet worden, hieß es in einer Mitteilung.

Die Behörden reagierten damit auf Misshandlungsvorwürfe, die betroffene Asylsuchende erhoben haben. Wie bosnische Medien unter Berufung auf die Migranten berichteten, hatten die Grenzbeamten sie auf dem kroatischen Gebiet abgefangen, schwer verprügelt, ihnen Geld und Handys weggenommen und sie nach Bosnien zurückgeschoben. Die bosnische Polizei hatte die Asylsuchenden entlang der Grenze unweit von Velika Kladusa entdeckt und sie Berichten zufolge in eine Ambulanz zur Behandlung gebracht.

"keine Verletzungen"

"Nach bisherigen Erkenntnissen haben Polizeibeamten im Verfahren keine Gewalt gegenüber jene Personen angewendet, die beim Versuch des illegalen Grenzübertritts abgefangen wurden. Es gab weder sichtbare Verletzungen an den betreffenden Personen noch hat keiner um medizinische Hilfe gebeten, außerdem berichtete die Grenzpolizei von Bosnien-Herzegowina in gegenseitigen Kontakt über keine angebliche Verletzungen", so die Mitteilung des kroatischen Innenministeriums vom Mittwoch. Das Ministerium kündigte an, die Behauptungen über Verletzungen und Gewaltanwendung wie in allen früheren Fällen zu untersuchen.

Zuvor berichteten bosnische Medien unter Berufung auf Spitals- und Polizeikreise, dass die 18 illegalen Migranten im Gebiet von Velika Kladusa unter noch unklaren Umständen verletzt worden seien und dass die zuständigen bosnischen Behörden eine Untersuchung eingeleitet hätten.

Kroatien wird schon seit langem dafür kritisiert, die Asylsuchenden nicht nur illegal, sondern auch mit Gewalt in das Nachbarland zurückzuschieben. Die kroatischen Behörden weisen die Vorwürfe immer wieder vehement zurück und beteuern, dass sich die Polizei bei deren Handlungen an der Grenze zu Bosnien an das Schengener Grenzkodex halte.