In Deutschland soll es bald eine Impfpflicht für Kinder gegen Masern geben. Die Regierung beschloss bei ihre Kabinettssitzung am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kindertagesstätte oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Es sollen Strafen bis zu 2.500 Euro drohen.

Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in solchen Einrichtungen sowie im Gesundheitswesen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 2.500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kindergärten etc. nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Personal, das zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Tagesstätte, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.

"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", sagte der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch. Deshalb führe man den verpflichtenden Impfschutz ein. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Infektionen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle. Der Deutsche Bundestag muss schließlich über den Gesetzesentwurf abstimmen.

In Österreich sind bis vor wenigen Tagen (10. Juli) 134 Masern-Fälle in diesem Jahr registriert worden. Damit liegt die Häufigkeit in Österreich höher als in Deutschland. Im ganzen Jahr 2018 waren es in Österreich 77 Erkrankungen gewesen. Im bisherigen Jahr gab es die meisten Masern-Erkrankungen in der Steiermark (38), in Wien (31), in Kärnten (25) und in Salzburg (17).