Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen 20-jährigen Raser nach einem Unfall mit zwei Toten wegen Mordes angeklagt. Er habe den Tod von anderen "zumindest billigend in Kauf genommen", erklärte die Behörde am Mittwoch. Er soll im März mit bis zu 160 Stundenkilometern durch Stuttgart gerast sein. Bei dem Unfall kamen eine 22-jährige Frau und ihr 25 Jahre alter Lebensgefährte ums Leben.

Der Beschuldigte soll in der Nacht mit einem gemieteten 550 PS starken Sportwagen mit rund 160 Stundenkilometern auf eine Kreuzung zugefahren sein, womit er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um das Dreifache überschritt. An der Straße befanden sich auch ein Kino und Lokale. Als der Fahrer an der Kreuzung einem abbiegenden Auto ausweichen wollte, prallte er den Ermittlungen zufolge mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern frontal auf einen an einer Parkplatzausfahrt stehenden Wagen. Der 25-jährige Fahrer und seine 22 Jahre alte Lebensgefährtin starben noch an der Unfallstelle. Der Unfalllenker blieb unverletzt.

Mit Vollgas

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer vor, mit Vollgas auf die Kreuzung zugefahren zu sein, obwohl auch nach seinen eigenen Vorstellungen ein Unfall "lediglich vom Zufall" abhängig gewesen sei. Die möglichen Folgen bis hin zum Tod anderer Menschen seien ihm bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deshalb unter anderem wegen Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts an, das nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden muss.

Erst einmal gab es ein Mordurteil in einem Raser-Fall in Deutschland. Dabei rasten Anfang 2016 ein 24- und ein 26-jähriger Mann mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h um die Wette über den Berliner Kurfürstendamm, wobei sie mehrere rote Ampeln missachteten. An einer Ampelkreuzung erfasste einer dabei ein anderes Auto, dessen 69-jähriger Fahrer noch am Unfallort seinen Verletzungen erlag. Gut drei Jahre danach verurteilte das Landesgericht in Berlin die beiden Raser wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Davor war eine erste Verurteilung vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.