Der mutmaßliche Attentäter von Christchurch soll sich wegen 50-fachen Mordes vor Gericht verantworten müssen. Dies teilte die Polizei knapp drei Wochen nach dem Anschlag auf zwei Moscheen in der neuseeländischen Großstadt am Donnerstag mit. Gegen den 28 Jahre alten Rechtsextremisten aus Australien soll an diesem Freitag zudem Anklage wegen versuchten Mordes in 39 Fällen erhoben werden.

Per Videoschaltung befragt

Der 28-Jährige soll dazu vor einem Richter in Christchurch selbst Stellung nehmen. Dazu wird er allerdings nicht persönlich erscheinen, sondern per Videoschaltung aus einem Hochsicherheitsgefängnis befragt. Bei einer Verurteilung droht dem 28-Jährigen lebenslange Haft.

Der Australier hatte die Tat mit einer Helmkamera live ins Internet übertragen. Kurz zuvor hatte er ein Pamphlet mit rechtsradikalen und rassistischen Parolen ins Internet gestellt und auch per Mail verschickt. Die Polizei prüft nach eigenen Angaben noch, ob weitere Anklagen erhoben werden. Sie sprach zudem von "Terror-Angriffen".

Ermittler: Attentäter war auch in Deutschland

Der mutmaßliche Attentäter von Christchurch hat sich im Vorjahr indes auch kurz in Deutschland aufgehalten. Dies teilte ein Beamter des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) am Mittwoch dem Innenausschuss des Bundestags, wie Teilnehmer berichteten. Er soll auch zwischen dem 18. und 25. September 2017 insgesamt 2.200 Euro an die "Generation Identitaire" geschickt haben.

Der BKA-Beamte sagte demnach, dass der mutmaßliche Attentäter seine Kreditkarte am 30. November 2018 an der Besucherkasse von Schloss Neuschwanstein benutzt habe. Da er mit seiner Karte am Morgen und Abend des selben Tages auch in Österreich bezahlt habe, sei aber wohl nur von einem kurzen Abstecher nach Deutschland auszugehen.

Den Angaben zufolge berichtete der BKA-Beamte weiter, der Tatverdächtige habe am 9. Mai 2014 von einem australischen Konto Geld auf das Konto eines Deutschen aus Tübingen bei einer belgischen Bank überwiesen. Als Überweisungsgrund wurde demnach ein "Tauchlehrgang auf den Philippinen" im Februar 2015 genannt. Der Empfänger des Geldes sei zwar polizeibekannt, allerdings nicht in Zusammenhang mit Extremismus oder politisch motivierter Kriminalität, berichtete ein Teilnehmer der Sitzung.