In Australien ist eine neue Zivilklage gegen den wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Kurienkardinal George Pell eingereicht worden. Das bestätigten Gerichtsvertreter in Melbourne am Donnerstag. Hintergrund sind Vorwürfe, der einstige Papst-Vertraute habe in den 1970er-Jahren in seinem Heimatort Ballarat in einem Schwimmbad Kinder unsittlich berührt.

Australische Medien hatten bereits in den vergangenen Tagen berichtet, ein mutmaßliches Missbrauchsopfer plane eine Zivilklage. Wegen der Vorwürfe hatte es zwar ein Verfahren gegeben; dieses wurde aber Ende Februar eingestellt. Die nun eingereichte Zivilklage richtet sich gegen Pell, Behörden im australischen Bundesstaat Victoria und die Betreiber des katholischen Kinderheims, in dem der Kläger zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Missbrauchs lebte.

Pell war im Dezember in einem anderen Verfahren schuldig gesprochen worden, sich Mitte der 1990er-Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich vor zwei Buben entblößt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben.

Die einstige Nummer drei des Vatikan ist der bisher ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen wurde. Der Kardinal, der derzeit in einer Untersuchungshaftanstalt einsitzt, hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Berufungsprozess ist für Juni geplant.

In Frankreich ist indes der Erzbischof von Lyon, Kardinal Philippe Barbarin, wegen Missbrauchsvertuschung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein Gericht in Lyon sprach ihn am Donnerstag schuldig, einen katholischen Priester gedeckt zu haben, der Kinder und Jugendliche missbraucht haben soll. Neben dem Kardinal standen noch fünf weitere Kirchen-Verantwortliche vor Gericht.