Im Prozess um den aufsehenerregenden Diebstahl jahrhundertealter Kronjuwelen in Schweden ist ein Angeklagter zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das teilte das Bezirksgericht von Eskilstuna am Freitag mit.

Der 22-jährige Schwede werde wegen schweren Diebstahls und versuchten Diebstahls weiterer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs bei Stockholm belangt. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hielt bis zu drei Jahre für angemessen. Die Kronjuwelen waren Ende Juli 2018 aus dem Dom etwa 70 Kilometer westlich von Stockholm gestohlen worden. Es handelt sich um die Begräbniskrone und den Reichsapfel des 1611 gestorbenen Königs Karl IX. von Schweden sowie die Krone seiner 1625 gestorbenen Frau, Königin Christine von Holstein-Gottorf. Sie haben einen Schätzwert von umgerechnet mehr als sechs Millionen Euro, für die Kirche haben sie aber einen nicht in Geld zu bemessenden Wert.

Der Angeklagte hatte den Diebstahl wochenlang abgestritten, ihn vor einer Woche aber letztlich eingeräumt. Wenige Tage zuvor waren die Kronjuwelen wiedergefunden worden, nachdem sie über ein halbes Jahr als verschwunden gegolten hatten.