Auch im Falle eines ungeregelten Ausstiegs Großbritanniens aus der EU sollen die in Österreich lebenden Briten ihre Rechte behalten. Die Regierung plane "eine Möglichkeit im Aufenthaltsgesetz für Britinnen und Briten, die vor dem Austrittsdatum in Österreich gelebt und gearbeitet, das sie das auch weiterhin tun dürfen", kündigte EU-Minister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag Ö1-Morgenjournal an.

Um die Auswirkungen im Fall eines ungeregelten Brexit zu regeln, soll im Ministerrat am Mittwoch ein Ministerratsvortrag beschlossen werden und ein Sammelgesetz in Begutachtung geschickt werden, so der EU-Minister. Auch seitens der britischen Regierung gebe es eine Zusicherung, dass alle EU-Bürger, die in Großbritannien leben und arbeiten, das auch weiterhin tun dürften, Österreich wolle eine reziproke Lösung für die britischen Staatsbürger anbieten.

Für britische Lehrer, Native Speaker, Anwälte nach britischem Recht soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass sie auch im Fall eines No-Deal weiterhin in Österreich arbeiten dürfen, so Blümel. Auch Firmen, die nach britischem Recht gegründet worden sind, sollen weiterhin ihren Sitz in Österreich haben dürfen. Britische Studenten sollen weiterhin in Österreich studieren dürfen, so Blümel.

Zur Doppelstaatsbürgerschaft für in Großbritannien lebende Österreich meinte Blümel: "Wenn es notwendig ist, dann werden wir auch diese Situation prüfen." Außerdem soll nach den Plänen der Regierung eine Hotline für alle Fragen rund um das Thema Brexit eingerichtet werden und online Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Gerüstet für "hard brexit"

Österreichs Unternehmen seien im Zollbereich auch für den Fall eines "hard Brexit" gerüstet, erklärte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP.  In diesem Fall würden für den Warenverkehr mit Großbritannien ab 30. März des Jahres ohne Übergangsfrist die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen wie für andere Drittländer gelten. Jedenfalls habe das Finanzministerium im Bereich Zoll dafür eine Informationskampagne lanciert, um Unternehmen mit den nötigen Formalitäten vertraut zu machen.

Konkret wurden laut Löger mehrere Maßnahmen für einen "hard Brexit" getroffen. Brexit-Beauftragte seien nominiert worden, die bei Informationsveranstaltungen quer durch Österreich die wesentlichen Änderungen und Anforderungen im Zoll präsentieren. Es gebe ein einheitliches Informationsmaterial für Verwaltung und Wirtschaft sowie einen laufenden fachlichen Austausch mit Interessensvertretern.

Die organisatorischen Maßnahmen betreffen demnach erforderliche Anpassungen in Bezug auf e-zoll.at sowie nötig werdende IT-Umstellungen im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich. Generell würden die Auswirkungen infolge eines ungeordneten Brexits für Österreich im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zwar als gering eingeschätzt, einzelne Wirtschaftsbereiche wären aber stärker betroffen.