Am Landgericht München sind am Montag sechs 27 bis 55 Jahre alte Mitglieder der sogenannten Frosch-Bande wegen Raubmordes im Landkreis Starnberg in Bayern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Männer aus Rumänien hatten ein älteres Ehepaar im September 2015 in seinem Haus in Seefeld im Ortsteil Meiling überfallen und ausgeraubt. Beide wurden schwer verletzt, der 72-jährige Mann starb.

Habgier, Heimtücke, Grausamkeit

Das Gericht sah die Mordmerkmale Habgier sowie teils Heimtücke und Grausamkeit erfüllt und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die beiden 24 und 41 Jahre alten Komplizen, die sie nach der Tat in Autos abholten, bekamen jeweils 13 Jahre Haft wegen Raubes mit Todesfolge.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass vier der Männer den Ehemann nachts beim Rauchen auf der Terrasse des Hauses im Ortsteil Meiling mit einer Eisenstange und einer Zaunlatte niederschlugen und zwei dann seine schlafende Frau überfielen. Jeweils mehr als 50 "abgrenzbare massive Gewalteinwirkungen" wurden bei beiden hinterher festgestellt: Knochenbrüche, blutende Wunden, Blutergüsse. Die Täter sperrten beide in die winzige Kammer - der Mann starb dort an der Seite seiner Frau, die nach 57 Stunden schwer verletzt befreit wurde. Sie leidet körperlich und seelisch an den Folgen der Tat.

Nach ihrem Raubüberfall auf das Ehepaar in Oberbayern machten die acht Männer Pause an einer Autobahnraststätte, holten sich - wie Videobilder zeigten - Kaffee und scherzten. Und kauften ordnungsgemäß ein Pickerl für die Weiterfahrt nach Österreich. Dass zu dieser Zeit in der Früh am 5. September 2015 die von ihnen in eine Besenkammer gesperrten Senioren mit ihrem Leben kämpften, konnten zumindest die Haupttäter nach Auffassung des Landgerichts München II wissen. Der 72 Jahre alte Mann starb, die Frau wurde nach mehr als zwei Tagen entdeckt und gerettet. Die Beute: 4.000 bis 5.000 Euro - genau ließ sich das nicht mehr ermitteln.

Die Bandenmitglieder seien offenbar davon ausgegangen, dass die beiden keine Gefahr mehr darstellten und man nach der Tat ohne Entdeckung "gemütlich weiterreisen kann", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Die Bande war serienmäßig vorgegangen: Am Tag vor dem Überfall in Meiling hatten die Männer eine 76 Jahre alte Frau in der Schweiz überfallen und mit einer Schnur gefesselt, am Tag danach schlugen sie Gänserndorf bei Wien zu. Opfer waren dort eine Frau und ihre behinderte Tochter. Richter Bott sprach von einer "Gewaltsteigerung". Einem Opfer sei eine Axt an den Hals gehalten worden.

Als "Frosch-Bande" bezeichneten sich die Angeklagten selbst, da sie klein sind und von Tat zu Tat "sprangen". Der Großteil der Bande war nach Raubzügen in unterschiedlicher Besetzung im September 2015 in Wien festgenommen worden. Ende Juli und Anfang August 2016 waren sie in Wiener Neustadt wegen einer Serie sogenannter Home Invasions zu Haftstrafen im Ausmaß von sechs bis 19 Jahren verurteilt worden waren.

Die Männer gingen immer nach demselben Schema vor. Sie kundschafteten eher abgelegene und von älteren Menschen bewohnte Anwesen aus, die wohlhabend wirkten, aber nicht auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik schienen. Und fragten dann nach Wasser für ihr Auto, um näher an Objekt und Bewohner heranzukommen. "Das Beuteziel war Bargeld, Gold und Schmuck", sagte Bott. Wegen ihrer nächtlichen Überfälle und ihrer Körperhaltung war die Gruppe in den Medien als "Frosch-Bande" bezeichnet worden.

Anwälte sahen keinen Mord

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings für alle acht Angeklagten - also auch für die beiden Fahrer - eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Die Anwälte der Angeklagten hatten hingegen in der Tat keinen Mord gesehen und sich für mildere Haftstrafen ausgesprochen.

Für mehrere Taten in Österreich sind die Männer den Anwälten zufolge bereits zu Strafen zwischen neun und 19 Jahren verurteilt worden - diese müssen sie nun zuerst absitzen. Ob gegen das Münchner Urteil noch Rechtsmittel eingelegt werden, ist offen. Zumindest drei der Haupttäter - drei Brüder - werden keine Revision einlegen. Ihre Anwälte erklärten nach der Verhandlung, zu ihrer eigenen Überraschung hätten ihre Mandanten das Urteil angenommen.