Zwei von drei Flüchtlingen in Deutschland beziehen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge Grundsicherungsleistungen. Darunter seien aber auch Kinder und Menschen, die zwar einen Job haben, aber ihr Einkommen mit Hilfe der sogenannten Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, wie eine BA-Sprecherin am Montag in Nürnberg erklärte.

Hartz IV ist eine Leistung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige und kann auch ergänzend zu anderen Einkommen oder zum Arbeitslosengeld bezogen werden. Es entstand 2005 mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe und setzt sich aus Regelleistungen, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einmaligen Leistungen zusammen.

Die BA geht von 1,7 Millionen Menschen aus, die aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern nach Deutschland gekommen sind. Zu den Ländern gehören Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Eritrea und Somalia. 63 Prozent von ihnen seien im Hartz-IV-Bezug.

Für die Bundesagentur ist die Entwicklung nicht überraschend: Da die meisten Flüchtlinge wegen fehlender Sprachkenntnisse oder Qualifikationen nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens nicht sofort eine Arbeit finden, beziehen sie zunächst Grundsicherung von den Jobcentern.

Gleichzeitig hatte laut BA jeder Dritte (31,6 Prozent im September) einen regulären oder einen Mini-Job gefunden. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 23,4 Prozent. Es gehe gut voran mit der Integration in den Arbeitsmarkt, hatte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer am vergangenen Freitag gesagt.

Im November bekamen laut Bundesagentur für Arbeit 5,91 Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV. Davon waren 4,0 Millionen erwerbsfähig.