Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im "Horrorhaus" von Höxter sind die Urteile gesprochen worden. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am Freitag 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Psychiatrie. Damit folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nach lebenslanger Haft nicht.

Bei der 49-jährigen Angelika W. habe die Kammer von einer lebenslangen Haft abgesehen, weil sie umfassend ausgesagt und zur Aufklärung beigetragen habe. Der 48-jährige Wilfried W. sei vermindert schuldfähig, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage komme, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. Eine starb in einem Krankenhaus - sie hätte nach Überzeugung der Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn die beiden Angeklagten schon früher ärztliche Hilfe geholt hätten. Deshalb urteilte die Kammer in diesem Fall auf Mord durch Unterlassen.

Beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut.

Angeklagte entschuldigte sich erstmals

In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Die Strafanträge der Verteidiger waren dagegen deutlich niedriger ausgefallen. Für Wilfried W. hatten die Anwälte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert, da er nur vermindert schuldfähig sei. Für Angelika W. hatten ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert, weil es für den angeklagten Straftatbestand Mord durch Unterlassen an Beweisen mangele.