Obwohl er alle formalen Vorgaben erfüllt und zwei Landessprachen, Deutsch und Französisch, fließend spricht, lehnte die zuständige Behörde das Einbürgerungsgesuch eines 43-jährigen Briten und seines Sohnes Mitte März ab. Das berichtet der Blick.

Einer der Gründe: Der Brite konnte bei der mündlichen Anhörung vor der Einbürgerungskommission den Ursprung von Raclette nicht genau verorten.

Den obligatorischen schriftlichen Staatskundetest habe er ja bereits mit Bravour bestanden. Der Brite verstehe die Entscheidung nicht, erzählte er dem Blick: "Ich habe den größten Teil meines Lebens in diesem Land verbracht, bin gut integriert. Und wegen solcher Fragen werde ich nicht eingebürgert."