Papst Franziskus setzt seine "Revolution" um. Die neue Apostolische Konstitution "Praedicate Evangelium", die am 19. März verkündet wurde und die römische Kurie tiefgründig reformiert, ist am heutigen Pfingstsonntag in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um einen epochalen Schritt für die katholische Kirche, 34 Jahre nach der Kurienverfassung "Pastor Bonus" von Papst Johannes Paul II.

Italienische Medien bezeichnen die Kurienreform als "wichtigstes Vermächtnis", das das Pontifikat von Franziskus seinen Nachfolgern hinterlassen wird. Vatikan-Experten bezeichnen die Reform als "revolutionär". Demnach sollen getaufte Laien, egal ob männlich oder weiblich, künftig jede beliebige Vatikan-Abteilung leiten können. Bisher war das Geistlichen vorbehalten. Damit wird die aktuelle Kurienverfassung "Pastor Bonus" (Der gute Hirte) von 1988 komplett aufgehoben. Erwartet wird, dass dank dieser Reform auch Frauen eine stärkere Rolle im Vatikan spielen können.

Der aktuelle Text aus 250 Artikeln war seit neun Jahren geplant und seit Mitte April 2019 in konkreter Überarbeitung. Damit sollen sämtliche Organe der Kurie noch stärker auf die Verkündigung des Evangeliums ausgerichtet werden. Dieses Anliegen hatte Franziskus bereits in seinem programmatischen Schreiben "Evangelium gaudium" von 2013 geäußert. Dazu wird ein Dikasterium (vatikanische Abteilung wie das Staatssekretariat, die Kongregationen, Gerichte und Räte) für Evangelisierung neu geschaffen.

Mit der Reform wird die Zahl der Dikasterien verringert, indem diejenigen zusammengelegt wurden, die sehr ähnliche oder sich ergänzende Ziele verfolgten. Damit sollen Doppelgleisigkeiten eliminiert und Kompetenzüberschneidungen vermieden werden. Ziel sei es, die Arbeit effizienter zu gestalten, heißt es in den "Grundsätzen und Kriterien für den Dienst an der Römischen Kurie".

Das bisherige Amt des päpstlichen Almosenmeisters wertete Franziskus zu einem "Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe" auf. Es soll im Namen des Papstes in Fällen besonderer Bedürftigkeit oder sonstiger Not weltweit gezielte Hilfe leisten und koordinieren. Der bisherige Sozialbeauftragte des Papstes, Kardinal Konrad Krajewski (58), dürfte das Amt behalten. Wer von den bisherigen Behördenleitern die jeweils neuen, fusionierten Einrichtungen künftig leiten soll, ist dagegen noch offen.

Die Verfassung geht auch in einem Paragrafen auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hieß es im Abschnitt zur Glaubenskongregation, der Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden müssen. Außerdem soll die Kommission gemäß dem Kirchen- und Zivilrecht angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden.