Die Aufregung war groß, als am Freitag auf Twitter mehrere Videos und Fotos vom Bahnhof in Udine auftauchten. Zu sehen war ein langer Güterzug, der mit offenbar 20 Panzerhaubitzen des Typs M-109 beladen war. Italiens Minister für die Beziehungen zum Parlament, Luca Ciriani, bestätigte im italienischen Fernsehen RAI, dass es sich um "selbstfahrende Artilleriefahrzeuge" handle, die aus den Beständen des italienischen Militärs stammen und für die Ukraine bestimmt sind. Die Frage, die sich in Österreich bald aufdrängte: Quert der tonnenschwere Transport Österreich? Und wenn ja, gibt es eine Genehmigung dafür?

Wer muss diesen Transport genehmigen?

Die Recherche glich einem Spießrutenlauf. Im Verteidigungsministerium hieß es, es liege keine Anfrage seitens der Italiener vor. Darüber hinaus sei das Verteidigungsministerium gar nicht zuständig dafür. Das Truppenaufenthaltsgesetz sehe die Befassung des Ministeriums nur dann vor, wenn ausländische Soldaten – mit beladenen oder nicht beladenen Fahrzeugen oder im Militärflugzeug – Österreich queren. Da nur militärisches Gerät unterwegs war, sei das Innenministerium zuständig.

Im Innenministerium hieß es zunächst, es liege kein Antrag für die Durchfuhr von Kriegsmaterial vor. Parallel dazu tauchte das Gerücht auf, der Transport sei über Triest, Slowenien und Ungarn nach Osteuropa geführt worden. Anfragen bei den ÖBB verliefen im Sand. Ganz generell könne man dazu nichts sagen, man möge bei der Regierung nachfragen. Im Innenministerium hieß es allerdings, es gäbe Militärtransporte, die nach dem Kriegsmaterialgesetz keiner Genehmigung bedürfen, also bewilligungsfrei sind – und zwar dann, wenn sie von einem EU-Mitgliedstaat in ein anderes EU-Mitgliedsland geführt werden.

In den Abendstunden dann die Klärung: Der Kleinen Zeitung liegt ein dürres E-Mail der italienischen Botschaft vor, in dem das Innenministerium darüber informiert wird, dass "am 15. April ein Zug einen Transport von M109 von Italien nach Polen durchführen wird". Weiter heißt es: "Bei der Ausfuhr handelt es sich um Kriegsmaterial, das laut österreichischem Kriegsmaterialgesetz gemäß §5 Absatz 2a keine Genehmigung braucht. Es gibt für den Transport eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung beider EU-Staaten."

Dass den heimischen Behörden die Mitteilung nicht ganz geheuer war, zeigt das Antwortschreiben, in dem die Botschaft darauf hingewiesen wird, dass bei der Weiterführung des Materials in ein Drittland sehr wohl "eine Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz erforderlich" sei. Will heißen: Den österreichischen Behörden war klar, dass der Transport nicht in Polen endet, sondern in die Ukraine weitergeht.