Wie sehr der letzte Akt des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) emotionalisiert, zeigt die Welle der Empörung, der sich ZiB-2-Moderator Martin Thür auf Twitter ausgesetzt sah, nachdem er auf Twitter berichtet hatte, dass das Gericht entschieden hat, dass die Gratisnutzung des ORF im Internet verfassungswidrig sei.
Wie die Schließung der Streaming-Lücke aussehen wird, ist noch unklar. Unwahrscheinlich ist eine Login-Lösung wie bei Streaming-Anbietern von Netflix bis Disney+: Wer ab 2024 den ORF streamen will, müsste sich bei dieser Variante über eine Netz-Plattform gebührenpflichtig anmelden (oder aber bisherige GIS-Zahler bekommen einen Zugangscode). Nun ist die Politik am Zug.