Als der Leobener Alexander Held Anfang Dezember einen eingeschriebenen Brief öffnete, traute er seinen Augen nicht: Es war ein Schreiben der Leobener Rechtsanwaltskanzlei Helmut Fetz. Darin wurde Held aufgefordert, wegen Besitzstörung 315,30 Euro zu bezahlen.
Mit Klage gedroht
Patienten und Angehörige trauten ihren Augen nicht
