Es hat schon seinen Grund, dass Herr und Frau Österreicher nicht nur ein bevorzugtes Urlaubsland haben. Schon allein die angrenzenden Staaten könnten unterschiedlicher kaum sein. Andere Kulturen, andere Sitten, andere Spezialitäten – es gibt wahrlich viel zu entdecken. Doch leider beschränken sich die spannenden Unterschiede nicht nur auf die schönen Dinge des Lebens. Auch was die Verhaltensregeln und Verkehrsvorschriften anlangt, könnten die Anforderungen kaum unterschiedlicher sein.

Es reicht also bei Weitem nicht, die Standardausrüstung, bestehend aus Pannendreieck, Warnwesten und Verbandskasten, auf ihre Vollständigkeit und das etwaige Ablaufdatum zu kontrollieren. Jeder Staat hat seine eigenen Auflagen, die dazu auch noch davon abhängen, welches Fahrzeug man bewegt. Ist es ein Pkw, ein Gespann oder gar ein Wohnmobil? Wie viele Personen sind an Bord? Und ist man zudem auch noch in der Nacht oder tagsüber unterwegs? Bevor Sie jetzt schon die Vorfreude auf die Sommerferien verlieren – keine Sorge, mit unseren Checklisten lassen sich alle Regeln ganz leicht einhalten. Und auch wenn vorauseilender Gehorsam grundsätzlich nicht nötig ist – in einem Punkt empfiehlt er sich dennoch: beim Pickerl.

Natürlich gilt die §57a-Plakette noch vier Monate nach dem eigentlichen Überprüfungstermin. Nur ist dieser Überziehungsrahmen vielen Exekutivbeamten im Ausland nach wie vor nicht bekannt. Eifrige Diskussionen bringen meist wenig, haben das Potenzial, die Laune kräftig in den Keller zu ziehen, und wenn es ganz blöd läuft, kann sogar eine Geldstrafe drohen – im schlimmsten Fall sogar eine Kennzeichenabnahme und ein Einreiseverbot. Dabei ist es unerheblich, dass derlei Strafen nur in dem Land eingehoben werden dürften, in dem das betroffene Fahrzeug auch zugelassen wurde, wenn ein knorriger Beamter anderer Meinung ist. Um dem Problem elegant aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, das Pickerl noch vor der Abfahrt zu erneuern. Am besten gleich im Rahmen eines Klimaanlagen-­Service. Auch das vor dem Start auf jeden Fall zu erledigen, hat durchaus seinen guten Grund.

Obacht heißt es neuerdings in Italien auch dann, wenn man sich einen Mietwagen nimmt: Ab 1. Juli müssen alle Fahrzeuge mit heimischem Kennzeichen, die mit einem Kindersitz ausgerüstet sind, auch über eine Alarmfunktion verfügen. So soll verhindert werden, dass Kleinkinder im Wagen vergessen werden – ein nicht zu vernachlässigendes Thema, auch wenn es sich auf den ersten Blick etwas skurril anhören mag. Zwar liegt die Verantwortung für eine passende Bestückung beim Vermieter. Genau das dem italienischen Polizisten aber klarzumachen, bleibt natürlich bei einem selbst hängen. Auch hier am besten vorab klären, ob diese Funktion auch wirklich vorhanden ist.