Na klar, das grüne Sackerl. Das Sackerl, das wir vor der Wohnungstür haben stehen lassen, da wären die Lamperln drin, die der Herr Gendarm jetzt gerne gesehen hätte. Aber dass er jetzt auch noch für fehlende Warnwesten abkassieren möchte, ist eine Gemeinheit – als ob eine nicht reichen würde. Beim letzten Grenzübergang waren die damit ja auch zufrieden.

So vielfältig die beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher, so unterschiedlich sind auch deren Bestimmungen, was man im Auto alles
an Bord haben muss. Und gerade die Warnweste ist ein hübsches Beispiel für die Kreativität der Gesetzgeber, wie unterschiedlich man Regeln auslegen und Vergehen ahnden kann.
Dazu kommt noch, welche Art von Fahrzeug man bewegt (Pkw, Gespann, Wohnmobil), und auch, wie viele Leute sich darin befinden.
Wer sich jetzt endgültig nicht mehr auskennt – kein Problem, hier finden Sie die wichtigsten Mitführpflichten und Bestimmungen, damit Sie in jedem Land dem Gesetz Genüge tun.

In einem Punkt wäre es jedoch schlauer, nicht stur nach dem Gesetz sein Auto auf die Reise vorzubereiten: bei der Pickerl-Problematik. Auch wenn es völlig legal ist, mit einer bis zu vier Monate überzogenen Begutachtungsplakette unterwegs zu sein, sehen das die Polizisten in manchen Ländern ein wenig anders. Das kann zu einer Geldstrafe führen, in Härtefällen sogar zu Kennzeichenabnahmen und Einreiseverboten.

Dass die Ahndung von solchen Delikten nur in dem Staat passieren darf, in dem das Auto zugelassen wurde, mag theoretisch zwar stimmen.
Aber da es wenig Spaß macht, sturen Grenzbeamten zu erklären, warum man recht hat, er aber nicht, sollte man vor der Abfahrt die §57a-Überprüfung im Falle der Fälle einfach noch schnell erledigen. Damit
sich das Drama mit dem grünen Sackerl nicht wiederholt.

Ein anderer Punkt hingegen wird meist erst bei der Rückreise von Relevanz sein. Die verstärkten Kontrollen an praktisch allen Grenzstationen in Österreich können teilweise zu Wartezeiten führen. Wirklich mühsam allerdings wird es nur, wenn man wieder in die EU reisen möchte. Der neue Grenzkodex besagt nämlich, dass die Behörden verpflichtet sind, bei der Einreise in das Schengengebiet die Ausweise mit digitalen Datenbanken abzugleichen. Entspannter geht es dafür inzwischen in Salzburg am Walserberg und in Bayern bei Kiefersfelden zu: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen kann dort jeweils eine zweite Spur geöffnet werden.