Die schlechte Nachricht zuerst: Die NoVa (also die Normverbrauchsabgabe, eine österreichische Zulassungssteuer, die u. a. fällig wird, wenn man sich ein neues Fahrzeug kauft) wird ab 1. Juli 2021 teurer. Bei der ersten NoVa-Erhöhung zu Beginn des Jahres ging es um Pkw, von der Erhöhung am 1. Juli sind auch Klein-LKW der Klasse N1, also Kasten-, Pritschenwagen und Pickups, NoVa-pflichtig.

Die guten Nachrichten: Erstens kommt diese Verschärfung der Umwelt zugute. Und zweitens gibt es Möglichkeiten, sich die Steuerhöhung ganz oder teilweise zu sparen. Wir verraten Ihnen wie.

Die Übergangsregelung

Wenn Sie den schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abschließen und das Fahrzeug bis zum 31. Oktober 2021 geliefert wird, fällt keine NoVa an. Für Unternehmer wäre da auch Leasing interessant, weil man die Leasing-Raten steuerlich absetzen kann.

Setzten Sie auf E-Power!

Neubesitzer eines Elektrofahrzeuges sparen sich die NoVa. In der Regel fällt auch für Plug-in-Hybride, aufgrund der geringen CO2-Emission, keine NoVa an.

Was KFZ mit Verbrennungsmotor betrifft: Da bei Überschreiten gewisser CO2-Grenzwerte ab 1. Juli 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat als Sachbezug versteuert werden müssen, spart man sich auch etwas, wenn man sich für ein effizienteres bzw. leistungsschwächeres Fahrzeug entscheidet.

Für Elektrofahrzeuge fällt keine NoVa an
Für Elektrofahrzeuge fällt keine NoVa an © Have a nice day - stock.adobe.com

Menschen mit Behinderung sind ausgenommen!

Gut, diesen konkreten monetären Vorteil kann man sich nicht aussuchen, aber wissen sollte man es als Betroffener trotzdem: Für Menschen mit Behinderungen ist ab 1. Juli 2021 bei Vorliegen einer Befreiung auch das Leasing eines Neufahrzeugs NoVA-befreit möglich. Bisher war das nur beim Kauf eines Fahrzeuges so.

Auch Oldtimer sind von der NoVa ausgenommen
Auch Oldtimer sind von der NoVa ausgenommen © DKcomposing - stock.adobe.com

Dann halt einen Oldtimer …

Ganz politisch korrekt ist dieser Tipp nicht: Die NoVa spart man sich auch beim Kauf eines Oldtimers, also einem Fahrzeug, das entweder älter als BJ 1955 oder älter als 30 Jahre ist und in die approbierte Liste der historischen Fahrzeuge des BM für Klimaschutz eingetragen ist. Das Klima schützen Sie mit einer derartigen Anschaffung aber trotzdem nicht …

Entstanden in Kooperation mit Steiermärkische Sparkasse.