E-Bikes kommen insbesondere auf längeren Strecken gern zum Einsatz, ob für einen Tagesausflug ins Nachbarland oder gleich eine Radreise im Ausland. Für die Verwendung von E-Bikes gelten allerdings oft unterschiedliche nationale Vorschriften. Eine vom ÖAMTC initiierte FIA-Umfrage unter den Partnerclubs bringt nun Klarheit. „Während in Österreich E-Bikes bis 600 Watt stark sein dürfen, ist die Motorleistung in den meisten anderen Ländern mit 250 Watt gedeckelt“, sagt Clubjuristin Verena Pronebner. „Es kann daher passieren, dass österreichische Radler mit zu starken Rädern im Ausland unterwegs sind.“ Sie rät: „Wer mit seinem E-Bike verreisen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich (Moped-) Führerschein, Helmpflicht, Zulassung, Versicherungspflicht und Radwegbenützung gelten.“

Österreich hat höchste Toleranzgrenze bei Motorleistung

Die Motorleistung von E-Bikes darf in Österreich bis zu 600 Watt betragen. Erst bei höherer Leistung gilt es als Moped – mit strengeren Gesetzen wie Ausweis- und Helmpflicht. „Damit verfügt Österreich im europäischen Vergleich über die höchste Toleranzgrenze“, so die ÖAMTC-Expertin. In vielen anderen Ländern, darunter Deutschland, Tschechien, Slowenien, Kroatien und Italien liegt die maximale Leistung bei 250 Watt. „Übereinstimmung gibt es bei den befragten Ländern in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit: Diese liegt bei 25 km/h“, stellt die Juristin klar. „Für E-Bikes mit höherer Motorleistung und/oder Geschwindigkeit gelten in allen Ländern strengere Bestimmungen.“

© ÖAMTC

In Deutschland beispielsweise gelten Elektro-Räder mit mehr als 250 Watt als Moped und unterliegen der „kleinen Zulassung“. Demzufolge würde man Typengenehmigung, Haftpflichtversicherung und Kennzeichentafel benötigen. „Aufgrund internationaler Abkommen und mangels Bestrafungen ist davon auszugehen, dass Österreicher mit einem österreichischen E-Bike trotzdem ohne Kennzeichen in Deutschland fahren dürfen“, sagt Pronebner. „Voraussetzung ist allerdings, dass das Rad verkehrssicher und versichert ist.“

Expertin rät zu Privathaftpflicht

„Wer mit einem hierzulande zulassungsfreien Elektrorad über 250 Watt ins Ausland fahren möchte, ist gut beraten, eine Privat-Haftpflichtversicherung zu besitzen und einen entsprechenden Nachweis auf der Reise mitzuführen“, so Pronebner. „Eine solche ist in den meisten Haushaltsversicherungen inkludiert – ein Blick auf den Geltungsbereich lohnt sich.“

Mehr zum Thema