Mit dem Jahreswechsel wird der Kauf von Plug-in-Hybridautos nur noch dann mit 2500 Euro gefördert, wenn der Wagen mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen kann. Bisher reichten 50 Kilometer.
Das hat das Klimaschutzministerium von Ministerin Leonore Gewessler entschieden.
Was sonst noch geplant ist: Für Regionen, die derzeit mit E-Ladestationen unterversorgt sind, ist ab Jänner ein Fördertopf mit zusätzlich 10 Millionen Euro vorgesehen. Bei den aktuellen Kosten und der fehlenden Infrastruktur freilich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Insgesamt soll die E-Mobilitätsförderung den Staat im Jahr 2023 rund 95 Millionen Euro kosten. Für Betriebe wird es ab dem neuen Jahr keine Förderung von Elektro-Pkw mehr geben.
Das Ministerium begründet den Schritt mit den mehrfachen steuerlichen Begünstigungen, von denen die Unternehmen jetzt schon beim Kauf von E-Autos profitieren können.
Zum Beispiel: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-Pkw für Betriebe läuft aus. Bei der Bewertung des Sachbezuges bei privat-genutzten Firmenfahrzeugen fällt ab 1. Jänner für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen, 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich). Bei Fahrzeugen, die mehr CO₂ ausstoßen, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
Neben der E-Mobilitätsförderung wolle man 2023 eine separate Förderschiene für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur aufbauen. Hierfür stünden 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderungen für Private
Bei der Förderung von E-Autos und Ladeinfrastruktur von privaten Haushalten ändert sich nichts. Die Elektro-Pkw werden weiterhin mit 5000 Euro gefördert. Für sogenannte Wallboxen (private Ladestation) können 600 Euro beantragt werden, bei Gemeinschaftsanlagen sind es 1800 Euro. Der Kauf von E-Motorrädern wird mit 1.900 Euro unterstützt. Für betriebliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro.
Auch das Laden von Elektroautos wird gefördert: Künftig ist die Errichtung einer Wallbox beim Arbeitnehmer auf Kosten seines Arbeitgebers sachbezugsbefreit, ebenso das Laden des Autos, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Die Anträge können unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden.
Weitere Verteuerungen
Für Auto- und Motorradfahrer bringt 2023 vor allem Verteuerungen. Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO₂-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO₂ erhöht. Damit dürfte sich Benzin an den Tankstellen um etwa 0,7 Cent je Liter verteuern, Diesel um 0,8 Cent pro Liter. Die ÖBB und private Bahnen bekommen hingegen mehr Geld.
Eigentlich wäre eine Erhöhung der CO₂-Steuer um 5 Euro pro Tonne geplant gewesen, allerdings gibt es einen gesetzlichen Mechanismus, wonach die Erhöhung halbiert werden kann, wenn die Preise fossiler Energieträger um mehr als 12,5 Prozent gestiegen sind – das ist heuer der Fall.
Die einmalig zu bezahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird ab 1. Jänner ebenfalls erhöht, indem die Berechnungswerte für die NoVA angepasst werden. Mit den neuen Grenzwerten wird die NoVA nach Berechnungen des ARBÖ für die meisten Autos um rund einen Prozentpunkt steigen. Die Bandbreite der Erhöhungen beträgt – abhängig vom Preis des Fahrzeugs und vom CO₂-Ausstoß - etwa 200 bis 2000 Euro.
Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es ab 1. Jänner auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw. Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nach der Motorleistung berechnet, dass laut ARBÖ eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.
Strengere Strafen
Ein großes Thema wird die Beschlagnahme und in letzter Konsequenz die Versteigerung von Autos von extremen Rasern werden. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch immer an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden. Dies soll mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen, der Entwurf ist bis 20. Jänner in Begutachtung. Wann die neue Regelung in Kraft treten soll, ist noch unklar.
Vorgesehen ist künftig ein dreistufiges System: vorläufige Beschlagnahme – Beschlagnahme – Verfall. Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen (60 bzw. 70 km/h) soll außerdem der Strafrahmen erhöht werden – hierfür ist künftig eine Geldstrafe von 500 bis 7500 Euro fällig. Wer trotz vorhandenen Lenkverbots am Steuer erwischt wird, muss künftig 700 bis 2200 Euro Strafe zahlen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts erfolgt mit einer Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) künftig immer die vorläufige Abnahme des Führerscheines.