Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird weiterhin Jahr für Jahr teurer: Mit dem Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 107 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren, was einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer entspricht. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro im Vergleich zu 2021.

Für Autos, die mehr Sprit verbrauchen, wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen - 2021 lag der Grenzwert noch bei 200 Gramm CO2 pro Kilometer. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert. Im Vorjahr lag der Satz noch bei 50 Euro.

Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin.

Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen.

Übergangsregelungen für die NoVA-Erhöhungen

Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 wegen der Lieferschwierigkeiten der Autoindustrie verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 anwenden, so es vor dem 1. Mai 2022 geliefert wird. Bei Klein-Lkw bedeutet das etwa, dass keine NoVA gezahlt werden muss.

Motorbezogene Versicherungssteuer steigt

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als 2021. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober klar.

Seit 29. November 2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.