Betroffene verschiedener Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterliegen einem gewissen Unfallrisiko beim Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Bluthochdruck, koronare Herzkrankheiten und Herzmuskelschwäche können Gründe für eine (vorübergehende) Fahruntauglichkeit sein. In einer Publikation hat Kardiologe Thomas Pezawas von der MedUni Wien die relevanten Erkrankungen zusammengefasst.

"Zwar treten nur ein bis fünf Prozent der plötzlichen Herztode während des Fahrens auf. Aber selbst eine kurze Bewusstlosigkeit am Steuer hat fatale Folgen", erklärte Studienautor Pezawas von der Universitätsklinik für Innere Medizin II (Klinische Abteilung für Kardiologie). "Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein. Sie müssen jedoch darüber informiert sein, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt."

Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Patientinnen und Patienten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin. "Zum Beispiel darf mit einem Bluthochdruck über 180/110 mmHg kein Fahrzeug gelenkt werden oder es gilt nach einer Herzkatheter-Untersuchung mit Stent-Implantation ein vierwöchiges Fahrverbot für Berufsfahrer", sagte Pezawas.

Lenker und Lenkerinnen von Kraftfahrzeugen müssen wissen, dass eine dokumentierte Warnung ein Kraftfahrzeug zu lenken bei Unfallfolgen den Versicherungsschutz aufheben kann. Die Beweislast liegt auf alle Fälle beim Lenker, da ein Vermeiden eines Arztbesuches keinen Freibrief zum Weiterfahren darstellt.

Die aktuell publizierte Arbeit bezieht sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: etwa nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst alle Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzmuskelschwäche und Bluthochdruck. "Es ist für alle Beteiligten von großem Vorteil, die Fahrtüchtigkeit bzw. Wartezeiten bis zur Fahrtüchtigkeit im Arztbrief zu dokumentieren," fasst Pezawas seinen systematischen Leitfaden zusammen, der im Journal "Current Problems in Cardiology" veröffentlicht wurde.

Neuland sind hierbei noch Post-Covid-Erkrankte. "Herzrasen und Schwindel können auch nach einer durchgemachten Covid-19-Erkrankung auftreten, sagte Pezawas. Auch hier sollten in Zukunft Regelungen zur Fahrtüchtigkeit eingeführt werden.